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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung (.) |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 04.11.19 und 03.12.2019 |
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OB W-11/2019 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Protokollaufträge |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2020 |
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BV-GV/2019-0057 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite"
- Auslegungsbeschluss - |
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BV-GV/2019-0060 |
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Ö 11 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2019-0080 |
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Ö 12 |
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Waldspielplatz, OT Wandlitz
- Bestätigung der Genehmigungsplanung |
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BV-GV/2019-0086 |
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Ö 13 |
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Neufassung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2019-0099 |
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Ö 14 |
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Sachstand zur Standortüberlegung Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz |
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MV/2019-0010 |
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Ö 15 |
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Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2019-0090 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler: Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz
-Änderungsbeschluss- |
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BV-GV/2019-0088 |
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Ö 17 |
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Antrag der Fraktionen DIE LINKE/B90/Die Grünen/UWG und SPD:
Einführung eines Schülerhaushaltes |
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BV-GV/2019-0098 |
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Ö 18 |
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Fraktion F. Bg. W. - Fortschreibung des Radwegkonzeptes (MV 2009-0002 v. 20.01.2009) für das 1. Quartal 2020 |
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BV-GV/2019-0101 |
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Ö 19 |
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Fraktion F. Bg. W. - Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft / Genossenschaft |
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BV-GV/2019-0102 |
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Ö 20 |
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OT Wandlitz
Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2020 |
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BV-Ob/2019-0023 |
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Ö 21 |
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Achsenentwicklung/ Leitbild |
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BV-GV/2019-0104 |
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Ö 22 |
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Prüfung der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft |
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BV-GV/2019-0105 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten. |
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13.01.2020 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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13.01.2020 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 19 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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14.01.2020 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 21 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Geänderter Beschluss: Zustimmung: 7 Ablehnung: Enthaltung: 2
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14.01.2020 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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14.01.2020 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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14.01.2020 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 22 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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14.01.2020 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 22 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 (Hintze) Enthaltung: 0
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14.01.2020 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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15.01.2020 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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23.01.2020 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
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a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) c) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? d) e) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? f) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? g) h) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? i) 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 (Herr Hintze) Enthaltung: 0
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28.01.2020 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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29.01.2020 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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10.02.2020 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 38 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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20.02.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 26 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 1 (Hintze) Enthaltung: 1 Frau Bierwirth und Frau Dr. Kalinowski sind zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 04.11.19 und 03.12.2019 |
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N 3 |
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Vergabe einer Teilfläche von ca. 5.800 m² des Flurstücks 2608 der Flur 6 von Wandlitz, Kirchstraße 11, im Erbbaurecht an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur Errichtung eines Hospizes |
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BV-GV/2019-0096 |
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N 4 |
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Vergabe des Grundstücks Breitscheidstraße 10 im OT Wandlitz, Flur 6, Flurstück 54 |
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BV-GV/2019-0097 |
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