Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 14.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
Anlagen:
Bericht des Ortsvorstehers am 14. Januar 2020 FÜR PROTOKOLL

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung (.)      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 04.11.19 und 03.12.2019  
OB W-11/2019  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7  
Protokollaufträge      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0057  
Ö 10  
Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite" - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0060  
Ö 11  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0080  
Ö 12  
Waldspielplatz, OT Wandlitz - Bestätigung der Genehmigungsplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0086  
Ö 13  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0099  
Ö 14  
Sachstand zur Standortüberlegung Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz  
MV/2019-0010  
Ö 15  
Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0090  
Ö 16  
Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler: Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz -Änderungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0088  
Ö 17  
Antrag der Fraktionen DIE LINKE/B90/Die Grünen/UWG und SPD: Einführung eines Schülerhaushaltes  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0098  
Ö 18  
Fraktion F. Bg. W. - Fortschreibung des Radwegkonzeptes (MV 2009-0002 v. 20.01.2009) für das 1. Quartal 2020
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0101  
Ö 19  
Fraktion F. Bg. W. - Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft / Genossenschaft
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0102  
Ö 20  
OT Wandlitz Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2020  
BV-Ob/2019-0023  
Ö 21  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Achsenentwicklung/ Leitbild  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0104  
Ö 22  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Prüfung der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0105  
    VORLAGE
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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)      Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

   
    13.01.2020 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)      Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    13.01.2020 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    14.01.2020 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 21 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Geänderter Beschluss:

Zustimmung:  7

Ablehnung: 

Enthaltung:  2

 

   
    14.01.2020 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

 

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

 

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

 

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

 

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    14.01.2020 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    14.01.2020 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    14.01.2020 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)      Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  1 (Hintze)

Enthaltung:  0  

 

   
    14.01.2020 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    15.01.2020 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)      Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    23.01.2020 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
  5.  

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)       

c)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

d)       

e)      Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

f)        Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

g)       

h)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

i)         

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1 (Herr Hintze)

Enthaltung:  0

 

   
    28.01.2020 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    29.01.2020 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    10.02.2020 - A1 Hauptausschuss
    Ö 38 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)      Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    20.02.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
  4. Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:

a)      Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen.

b)      Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz?

c)       Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden?

d)      Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft?

e)      Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten?

5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  24

Ablehnung:  1 (Hintze)

Enthaltung:  1

 

Frau Bierwirth und Frau Dr. Kalinowski sind zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.

 

N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 04.11.19 und 03.12.2019    
N 3     Vergabe einer Teilfläche von ca. 5.800 m² des Flurstücks 2608 der Flur 6 von Wandlitz, Kirchstraße 11, im Erbbaurecht an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur Errichtung eines Hospizes   BV-GV/2019-0096  
N 4     Vergabe des Grundstücks Breitscheidstraße 10 im OT Wandlitz, Flur 6, Flurstück 54   BV-GV/2019-0097  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht des Ortsvorstehers am 14. Januar 2020 FÜR PROTOKOLL (45 KB)