Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz bestätigt die vorliegende Genehmigungsplanung für den Waldspielplatz im OT Wandlitz.
Im Juni 2015 hat die Gemeindevertretung Wandlitz den Beschluss gefasst, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldspielplatzes auf einer Teilfläche entlang der Rheinallee (Flur 4, Flst 601 teilw.) auf einer ca. 400 m² großen und 15 m breiten Fläche zu schaffen und den Bebauungsplan „Wandlitz- Nord II“ entsprechend anzupassen.
Im Sommer 2018 erlangte der Bebauungsplan „Wandlitz-Nord II“ Rechtkraft. Nach Auswahl eines geeigneten Planungsbüros, erteilte der Haupt-und Finanz-ausschuss der Gemeinde Wandlitz im April 2019 seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen für den Waldspielplatz an das Büro der Landschaftsarchitekten Schrickel + Partner.
In der Aufgabenstellung für das Landschaftsplanungsbüro wurde u.a. beschrieben, dass auf diesem Areal ein sich in die Natur eingliedernder Seilpark mit vielen verschiedenen Elementen errichtet werden soll. Dabei sollen auch für die Kleinkinder entsprechende Spielmöglichkeiten, wie z.B. ein Sandkasten, ein Spielgerät zum Klettern mit Rutsche und Sonnenschutz vorgesehen werden. Für die verschiedenen Bereiche sind jeweils Sitzmöglichkeiten vorzusehen.
Der Entwurf wurde erarbeitet und am 10.09.2019 im Ratssaal der Gemeinde öffentlich vorgestellt und diskutiert. Nach Berücksichtigung einiger Anregungen, wurde die Genehmigungsplanung erarbeitet.
Die vorliegende Planung sieht den Neubau eines Spielplatzes für Kinder im Alter von 2-14 Jahren vor. In Ableitung seiner Umgebung soll der Spielplatz „Hexenwald“ genannt werden. Als besondere Einbauten werden ein Niederseilgarten, ein Hexenhaus sowie ein Sandspielplatz mit Spielkugeln und einem Kochlöffel, ein Trampolin, ein Doppelwackelelement, eine Waldinterpretationstafel und eine Schaukel für Kleinkinder geplant. Der umzäunte Spielplatz wird mit Sitzgelegenheiten ausgestattet. Im Sinne eines Waldspielplatzes sollen Hackschnitzel als Fallschutzmaterial eingebaut werden. Als Ausstattungsgegenstände sind eine Sitzbank, eine Picknickgarnitur, zwei Müllkörbe und Fahrradbügel geplant.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Waldspielplatzes müssen die nicht standsicheren Bäume gefällt werden und das Totholz entfernt werden.
Die Genehmigungsplanung wird nunmehr den Gremien der Gemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach ist vorgesehen, den entsprechenden Bauantrag zur Errichtung des Waldspielplatzes bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Honorarordnung für Architekten
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz bestätigt die vorliegende Genehmigungsplanung für den Waldspielplatz im OT Wandlitz.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken,
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen: Lageplan Spielplatz „Hexenwald“ in Wandlitz
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