Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“. Die Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die als Einreicher o.g. Fraktion hat den Beschlussantrag mit Datum vom 11.11.2019 in der Gemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht.
Die Anträge inkl. der entsprechenden Begründungen befinden sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen §2 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz §1 ff. Baugesetzbuch §2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“. Die Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen: - Fraktionsantrag mit entsprechender Begründung - Geltungsbereich
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