Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die als Einreicher o.g. Fraktion hat den Beschlussantrag mit Datum vom 19.12.2019 in der Gemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht.
Der Antrag inkl. der entsprechenden Begründung befindet sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen §2 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die gemeindlichen Mitglieder der Steuerungsgruppe für das Achsentwicklungskonzept Nord-Ost-Raum werden beauftragt, die Akteure dieser AG darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeindevertretung bei allen Entscheidungen zur Achsentwicklung das bestehende Leitbild der Gemeinde Wandlitz als Grundlage weiterer Entwicklungen betrachten wird. Die Gemeindevertretung fordert eine umfassende Information zu allen Zwischenergebnissen und möglichen Handlungsfeldern sowie über die Art und Weise der Weitergabe der Inhalte des Wandlitzer Leitbildes.
Anlagen: - Fraktionsantrag mit entsprechender Begründung
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