Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die als Einreicher o.g. Fraktion hat den Beschlussantrag mit Datum vom 21.11.2019 in der Gemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht.
Die Anträge inkl. der entsprechenden Begründungen befinden sich in der Anlage
Gesetzliche Grundlagen § 2 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Wandlitz
Oder
2. verweist den Antrag in die Arbeitsgruppe Satzung und Leitbild zur weiteren Bearbeitung.
Anlagen: - Fraktionsantrag mit entsprechender Begründung - Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Wandlitz
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