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Betreff: |
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Prüfung der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage GV |
Verfasser: | Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG |
Federführend: | HA |
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Beratungsfolge: |
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Ortsbeirat Klosterfelde |
Vorberatung |
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13.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Prenden |
Vorberatung |
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13.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Prenden |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Zerpenschleuse |
Vorberatung |
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14.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Wandlitz |
Vorberatung |
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14.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Stolzenhagen |
Vorberatung |
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14.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Schönwalde |
Vorberatung |
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14.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Schönerlinde |
Vorberatung |
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14.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde |
ungeändert beschlossen |
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Ortsbeirat Basdorf |
Vorberatung |
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14.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Basdorf |
geändert beschlossen |
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Ortsbeirat Lanke |
Vorberatung |
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15.01.2020 |
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Sitzung des Ortsbeirates Lanke |
ungeändert beschlossen |
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A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
Vorberatung |
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21.01.2020 |
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Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung |
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A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
Vorberatung |
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23.01.2020 |
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Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
ungeändert beschlossen |
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A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
Vorberatung |
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28.01.2020 |
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Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften |
ungeändert beschlossen |
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A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
Vorberatung |
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29.01.2020 |
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Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV |
ungeändert beschlossen |
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A1 Hauptausschuss |
Vorberatung |
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10.02.2020 |
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Sitzung des Hauptausschusses |
ungeändert beschlossen |
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Gemeindevertretung Wandlitz |
Entscheidung |
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20.02.2020 |
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Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz |
ungeändert beschlossen |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Die als Einreicher o.g. Fraktion hat den Beschlussantrag mit Datum vom 19.12.2019 in der Gemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht. Die Anträge inkl. der entsprechenden Begründungen befinden sich in der Anlage Gesetzliche Grundlagen §2 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob die Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz eine Option darstellt.
- Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft könnten die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz sowie der Erwerb von Grundstücken sein, um diese zu entwickeln und unter anderem für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfauftrag zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft soll auch die Einholung externer Expertise (z.B. bei Fragen der Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) durch die Verwaltung beinhalten. Hier soll allerdings vordergründig mit anderen Kommunen, die eine Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet haben, Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen.
- Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zu beantworten:
a) Welche Möglichkeiten der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft gibt es? Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Wandlitzer Bürger*innen zu prüfen. b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer gemeindlichen Wohnungs(bau)gesellschaft für die Gemeinde Wandlitz? c) Inwieweit kann und sollte der vorhandene Wohnungsbestand und damit die derzeitige Wohnungsverwaltung der Gemeinde Wandlitz in eine derartige Gesellschaft übernommen werden? d) Welche darüber hinausgehenden Strukturen erfordert eine gemeindliche Wohnungs(bau)gesellschaft? e) Sind Kostenersparnisse für die Gemeinde Wandlitz und in welcher Form durch die Betreibung einer Wandlitzer Wohnungs(bau)gesellschaft zu erwarten? 5. Weitere im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag auftauchende Problemfelder sind durch die Verwaltung selbständig zu ergänzen und entsprechend Punkt 4. zu beantworten.
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Finanzielle Auswirkungen: Nein
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Anlagen: - Fraktionsantrag mit entsprechender Begründung
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