Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Nach §65 BbgKVerf i.V.m. § 28 (2) Pkt. 15 BbgKVerf hat die Gemeinde Wandlitz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Aufgrund des Wechsels im Amt des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, eine erste Lesung des Haushaltsplanes 2020 im letzten Sitzungslauf des Jahres 2019 durchzuführen und die Haushaltssatzung im ersten Sitzungslauf 2020 abschließend zu beraten. So erhält der neue Bürgermeister die Möglichkeit, an der Haushaltsplanerstellung mitzuwirken. Ein ähnliches Verfahren hat die Gemeinde im Jahr 2011 (ebenfalls Wechsel im Amt des Bürgermeisters) durchgeführt.
Zunächst wird so das Jahr 2020 mit einer vorläufigen Haushaltsführung begonnen. Nach §69 BbgKVerf darf die Gemeinde Wandlitz in dieser Zeit alle „Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder deren Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“. Ebenso dürfen alle Maßnahmen fortgesetzt werden, für die es übertragene Ermächtigungen (Haushaltsreste) gibt.
Zuschüsse an Vereine werden traditionell im ersten Sitzungslauf des Jahres beschlossen. Auch hier können alles Beschlüsse mit Vorbehalt gefasst werden und werden mit Beschlussfassung des Haushaltsplanes wirksam. Es entsteht also keine Zeitverzögerung, sofern der Haushaltsplan am 20.02.2020 beschossen wird.
Hinweise zu den Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan. Das PDF-Dokument wurde mit Lesezeichen versehen. Dies erleichtert die Navigation innerhalb des Dokumentes.
Anlage 2: Übersicht Anmeldungen Ortsbeiräte und Fraktionen. Hier finden sich alle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anmeldungen der Ortsbeiräte und Fraktionen. Sofern eine Stellungnahme nicht akzeptiert wird, bitte dies im Protokoll zusammen mit einer Begründung vermerken. Es genügt, die laufende Nummer der Anmeldung (siehe Spalte 1) zu benennen.
Anlage 3: Übersicht Bürgervorschläge. In der Spalte 2 ist der Ortsteil vermerkt, aus dem der Bürgervorschlag kommt. Daher sollte der jeweilige Ortsbeirat, den Anmeldungen aus ihrem Ortsteil besondere Aufmerksamkeit schenken. Sofern eine Stellungnahme der Verwaltung nicht akzeptiert wird, bitte dies im Protokoll zusammen mit einer Begründung vermerken. Es genügt, die laufende Nummer der Anmeldung (siehe Spalte 1) zu benennen.
Anlage 4: Ergänzende Materialien – Produktpläne. Das PDF-Dokument wurde mit Lesezeichen versehen. Dies erleichtert die Navigation innerhalb des Dokumentes.
Anlage 5: Alle Änderungen, die nach der 1. Lesung in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen wurden.
Anlage 6: Alle Änderungen, die nach der 1. und 2. Lesungen in den zweiten Entwurf des Haushaltsplanes 2020 aufgenommen wurden = Ergebnis der A1-Beratung am 10.02.2020.
Anlage 7: Haushaltssatzung und Haushaltsplan in der Fassung vom 11.02.2020
Anlage 8: Ergänzende Materialien – Produktpläne in der Fassung vom 11.02.2020
Gesetzliche Grundlagen §65 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit dem anliegenden Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 11.02.2020.
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung 2020 / Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 09.10.2019. Anlage 2: Übersicht Anmeldungen Ortsbeiräte und Fraktionen Anlage 3: Übersicht Bürgervorschläge Anlage 4: Ergänzende Materialien: Produktpläne Anlage 5: Veränderungen HHPL 2020 nach 1. Lesung, Stand: 17.12.2019 Anlage 6: Veränderungen HHPL 2020 nach 1. und 2. Lesung, Stand: 11.02.2020 Anlage 7: Haushaltssatzung 2020 / Haushaltsplan 2020 in der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 11.02.2020 Anlage 8: Ergänzende Materialien: Produktpläne in der Fassung vom 11.02.2020
Da die Anlagen sehr umfangreich sind, können diese im Ratsinfo-System im Downloadbereich herunterladen bzw. angesehen werden. Den Bereich finden Sie auf der Seite der Gemeinde Wandlitz -> Download (linke Seite) -> Haushaltsplaene -> 2020 -> 1ster_Entwurf bzw. 2ter_Entwurf
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