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Betreff: |
Sachstand zur Standortüberlegung Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Mitteilungsvorlage |
Verfasser: | HA4 Der Bürgermeister |
Federführend: | HA_Bildung/Familie/Sport |
Beteiligt: | Bgm |
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Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der aktuellen Entwicklungen und neuen Möglichkeiten, die Standorte für die Errichtung einer Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz noch einmal näher betrachtet werden.
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Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im OT Wandlitz eine Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung zu errichten (gemäß BV-GV/2019-0554, Grundsatzbeschluss: Schaffung von Räumlichkeiten für eine Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im Ortsteil Wandlitz). Die Gemeindeverwaltung möchte auf Grund von neuen Entwicklungen und Möglichkeiten über den aktuellen Sachstand informieren. - Im Rahmen des B-Planverfahrens hat sich für die Gemeinde Wandlitz die Möglichkeit ergeben, einen Flächentausch vorzunehmen. Der Eigentümer der Fläche Flur 6, Flurstück 610, 611, 571, 572, 573 und 626 steht einem möglichen Flächentausch positiv gegenüber. Entsprechende Verhandlungen sind für Januar 2020 terminiert. In diesem Zusammenhang kann durch die weiteren Flächen ein größeres gemeindliches Grundstück von ca. 3.200 m² mit einem nahezu rechteckigen Grundriss entstehen. Auf Grund der komplexen Anforderungen an den Bebauungsplan Güterbahnhof in dessen Geltungsbereich die Grundstücke der Gemeinde liegen, kann nicht mit einer zeitnahen Umsetzung des Vorhabens Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung an diesem Standort gerechnet werden.
- Diese Gesamtgrundstücksgröße, welche entsteht, ist für eine Kindertagesstätte mit einer Kapazität für ca. 60 - 80 Kinder geeignet, um ggf. für den OT Wandlitz eine weitere Kindertagesstätte, neben den freien Trägern Montessori und AWO, zu errichten.
Im Rahmen der Standortabwägung zu den zukünftigen Kita-Standorten werden diese Parameter in die Bewertung einfließen. Dazu wird im 2. Gremienverlauf 2020 eine Beschlussvorlage der Gemeindevertretung vorgelegt und anhand der Abwägung für die möglichen Standorte (Barnim Panorama, Langer Grund, am Güterbahnhof) eine Empfehlung durch die Verwaltung ausgesprochen.
Das Bahnhofsgebäude der NEB (Wandlitz) wurde der Gemeinde Wandlitz erneut zur Miete oder Erbpacht/Kauf angeboten.
In 2016 wurde ein Konzept für die Betreibung einer Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung entwickelt und ist die Grundlage für die Planung der Einrichtung. Im Bahnhofsgebäude ist die Umsetzung des Konzeptes nur mit baulichen Maßnahmen möglich. Daher müssen mit dem Eigentümer Verhandlungen geführt werden, das Gebäude zu erwerben. Ggf. auch im Rahmen eines Grundstücktausches oder in Erbbaupacht. - Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer der Fläche Flur 6 FS 2636 (Ecke L 100 und Lanker Weg) mit einer Größe von 3.845 m². Auch diese Fläche kann in eine Betrachtung aufgenommen werden, wenn man sich gegen den Bahnhof Wandlitz und für einen vollständigen Neubau entscheidet.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der aktuellen Entwicklungen und neuen Möglichkeiten, die Standorte für die Errichtung einer Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz noch einmal näher betrachtet werden.
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Finanzielle Auswirkungen: Nein
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