Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Seeseite“ gefasst.
Im August 2018 wurde durch das beauftragte Planungsbüro eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebenisse spiegeln sich im vorliegenden Entwurf des Bebaungsplanes „Thälmannstraße/Seeseite“ wieder.
Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angezeigt. Des Weiteren wird der Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“ vorbereitet.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch verzichtet.
Ziele des Bebauungsplanes: - Sicherung des Hotelstandort (Seeterrassen) - Steuerung der möglichen Nachverdichtung - Sicherstellung von Erweiterungsmöglichkeiten für die Kitastandorte - Darstellung einer Wegeführung (Fußweg zw. Thälmannstraße und Uferpromenade)
Hinweise aus der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vom 04.11.2019 und des A2 vom 14.11.2019 wurden mit aufgenommen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf in der Fassung vom 06.02.2020 mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 zu unterrichten, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf (Stand: 06.02.2020) Begründung (Stand: 06.02.2020) Erläuterungskarte (Stand: 09.12.2019)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||