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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 29.05.2018 |
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OB W-27/2018 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Informationen und Anfragen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Stellungnahme zu zwei verkehrsrechlichen Angelegenheiten
a) Fahrradschutzstreifen auf der Breitscheidstraße
b) Tempo 30-Zone in der Thälmannstraße |
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Ö 10 |
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Mehrfamilienhäuser Prenzlauer Chaussee 187, 189, 191
-Projektvorstellung- |
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Ö 11 |
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Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern |
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BV-A1/2018-0268 |
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Ö 12 |
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Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Gewerbeobjektes in eine Spielothek mit 8 Spielgeräten und Werbeanlagen |
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BV-A1/2018-0267 |
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Ö 13 |
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Antrag der Fraktion SPD:
Ablehnung der Vergabe eines gemeindeeigenen Grundstücks in der Thälmannstraße 104, OT Wandlitz |
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BV-GV/2018-0490 |
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktion SPD:
Parkplatzsituation an den Bahnhöfen der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0494 |
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Ö 15 |
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Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung
Satzungsänderungs-/Beitrittsbeschluss |
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BV-GV/2018-0443 |
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Ö 16 |
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Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Billigung und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange |
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BV-GV/2018-0496 |
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Ö 17 |
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Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges in den Ortsteilen Wandlitz und Stolzenhagen einschließlich der Herstellung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. der Errichtung eines Radweges entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf |
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BV-GV/2018-0502 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten.
- 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
- Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik
- Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
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21.08.2018 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten.
- 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
- Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik
- Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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21.08.2018 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten.
- 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
- Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik
- Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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04.09.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten.
- 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
- Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik
- Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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17.09.2018 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 22 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten.
- 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
- Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik
- Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: Enthaltung:
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27.09.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 29 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten.
- 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
- Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik
- Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 22 Ablehnung: Enthaltung: 1 (Hintze)
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Ö 18 |
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Einrichtung einer Tempo 30-Zone im alten Dorf Wandlitz |
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BV-GV/2018-0504 |
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Ö 19 |
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Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Louisenhain |
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BV-GV/2018-0506 |
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Ö 20 |
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Antrag der Fraktion Die Linke/ B90/Die Grünen/ UWG:
Satzung der Gemeinde Wandlitz zur Beteiligung von Einwohnern bei Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen in Anliegerstraßen (Einwohnerbeteiligungssatzung Straßenbau Anliegerstraßen – EbetSStraßenbauA)
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BV-GV/2018-0511 |
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Ö 21 |
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Entwicklung des Grundschulstandortes im OT Wandlitz
hier: Vorstellung der Arbeit der Projektgruppe |
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MV-GV/2018-0057 |
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Ö 22 |
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Information zum Stand des Haushaltsvollzuges im Jahr 2018 |
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MV-GV/2018-0058 |
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N 23 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 24 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 29.05.2018 |
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N 25 |
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Erwerb der Flurstücke 486, 487, 490, 491, 492, 493 und 494 der Flur 6 von Wandlitz |
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BV-GV/2018-0499 |
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