Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0502  

 
 
Betreff: Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges in den Ortsteilen Wandlitz und Stolzenhagen einschließlich der Herstellung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. der Errichtung eines Radweges entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA15
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
04.09.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll_Einwohnerversammlung_23052018
Lageplanauszug_GemGehRadweg_OT_Wandlitz
LP1_Beleuchtung_OT_Stolzenhagen
LP2_Beleuchtung_OT_Stolzenhagen
LP3_Beleuchtung_OT_Stolzenhagen
Planauszug_Regelquerschitte_GemGehRadweg

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Begründung / Erläuterung

Im Jahr 2010 sind im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen Planfeststellungsunterlagen bzgl. der Errichtung eines Radweges nördlich der Bundesstraße B 273 von Wandlitz bis nach Wensickendorf erarbeitet worden. Mit Beschluss vom 23.06.2017 ist die Planfeststellung erfolgt.

Die Durchführung des Bauvorhabens ist durch den Vorhabenträger, den Landesbetrieb Straßenwesen, für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen.

 

Das geplante Bauprojekt sieht in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges vor.

 

Im Ortsteil Wandlitz schließt der geplante Geh- / Radweg an die im Jahr 2012 nördlich der B 273 hergestellte Wegeführung an. Diese beginnt am  Kreisverkehrsplatz L 100 / B 273 und endet an der fußläufigen Parkplatzanbindung der Gewerbeansiedlung östlich des Berliner Weges.

 

Die vorliegende Planfeststellungsunterlage sieht vor, den innerörtlichen Geh- / Radweg auf einer Länge von ca. 68 m mit einer Breite von 2,0 m in Asphaltbauweise herzustellen. In Bezug auf die Niederschlagsentwässerung ist die Anlage von Versickerungsmulden geplant.

 

Zwischen den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen berücksichtigt die Planfeststellungsunterlage die Errichtung eines Radweges nördlich der B 273 in Asphaltbauweise. Die Breite des Radweges variiert zwischen 2,0 m und 2,50 m.

 

In der Ortslage Stolzenhagen ist die Herstellung eines 2,0 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges in Pflasterbauweise vorgesehen. Die vorhandenen Grundstückszufahrten werden  im Zuge des Bauvorhabens angepasst. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt über ein Muldensystem, welches in Teilbereichen durch Rigolen ergänzt wird.

 

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es vorgesehen, in der Ortslage Stolzenhagen  im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges eine Beleuchtungsanlage zu errichten. Die Herstellung der Beleuchtungsanlage hat maßgebliche Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger.

Sie ist nicht Bestandteil des Bauprojektes des Landesbetriebes Straßenwesen und muss durch die Gemeinde planungsseitig vorbereitet und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit den Bauarbeiten zur Errichtung des Geh- und Radweges koordiniert werden.

 

Gemäß Beschluss BV-HA/2017-0221 vom 05.10.2017 ist das Ingenieurbüro Fahrendholz mit der Planung der Beleuchtungsanlage beauftragt worden.

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde unter Berücksichtigung der in den Planfeststellungsunterlagen festgelegten Trasse des gemeinsamen Geh- und Radweges erstellt. Sie beinhaltet die Errichtung von 25 Stück LED - Lichtpunkten mit einem Abstand von i.M. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m. Es soll die ortübliche Mastbogenleuchte des Typs "Sarah" oder ein gleichwertiges Produkt zum Einsatz kommen. 

 

Für die Herstellung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen besteht seitens der Gemeinde Wandlitz eine Kostenübernahmeverpflichtung gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz. Danach muss der Straßenbaulastträger, die Gemeinde Wandlitz, die Kosten für die Herstellung von Gehwegen in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen übernehmen. Eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde Wandlitz ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses zum Gesamtvorhaben bzgl. der Errichtung des Radweges entlang der B 273.

Eine Ausbaubeschluss der Gemeindevertretung über die Herstellung der Geh- / Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen ist mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bauen und Verkehr entbehrlich. Jedoch ist die Ausbaumaßnahme innerhalb der Ortslagen nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig.

 

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz sind die beitragsrechtlich betroffenen Anlieger der Ortsteile Wandlitz und Stolzenhagen über die Art, den Umfang sowie die Kosten der Herstellung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen einschließlich der Errichtung der Beleuchtungsanlage in Stolzenhagen wie folgt informiert worden. 

Die nach der Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu tragenden anteiligen Investitionskosten für die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges belaufen sich für den Ortsteil Wandlitz auf ca. 13.400 € und für den Ortsteil Stolzenhagen auf ca. 177.000 €.

Der nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz umzulegende Anteil für die Geh- / Radwege beträgt 40 % der genannten anteiligen Investitionskosten. Somit beläuft sich der Anliegerbeitragssatz im Ortsteil Wandlitz auf ca. 0,36 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und im Ortsteil Stolzenhagen auf ca. 0,84 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz 50 % der Investitionskosten in Höhe von  ca. 76.000 € auf die Anlieger umzulegen. Resultierend beträgt der Anliegerbeitragssatz ca. 0.44 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

Die Unterlagen der Entwurfsplanung zur Errichtung der Beleuchtungsanlage werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.                                                        

 

Die Lagepläne zur Beleuchtungsplanung sowie Auszüge aus den planfestgestellten Unterlagen bzgl. der Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege im Zuge der Herstellung des  Radweges entlang der B 273 sind für die Gemeindevertreter im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner "Radweg_entlang_der_Bundesstraße_B273_von_Wandlitz_nach_Wensickendorf" einzusehen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Bundesfernstraßengesetz

Brandenburgisches Straßengesetz

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

266.400,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

114.160,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

53.280,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

22.832,00

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

54100.785200

5410008026

241.000,00

x

Haushaltsplanung 2019

 

 

29.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 273 im Ortsteil Stolzenhagen eine Beleuchtungsanlage mit folgenden Eckpunkten zu errichten. 
  • 25 Stk. Lichtpunkte mit einem Lichtpunktabstand von i.M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
  • Verwendung der im OT Stolzenhagen üblichen od. einer gleichwertigen Bogenleuchte in der RAL-Farbe „moosgrün“ mit LED-Technik

 

  1. Die Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen im Zuge der Umsetzung der Planfeststellung bzgl. des Radwegebaus entlang der Bundesstraße B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf sowie die  Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind straßenbaubeitragspflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

 

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Anlagen:

 

Protokoll der Einwohnerversammlung vom 23.05.2018

Teilnehmerverzeichnis (aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich)

Lageplanauszug gemeinsamer Geh- / Radweg im OT Wandlitz

Lagepläne Beleuchtungsplanung einschl. Darstellung gemeinsamer Geh- / Radweg im OT Stolzenhagen

Planauszug Regelquerschnitte gemeinsamer Geh- / Radweg

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll_Einwohnerversammlung_23052018 (322 KB)    
Anlage 3 3 Lageplanauszug_GemGehRadweg_OT_Wandlitz (72 KB)    
Anlage 4 4 LP1_Beleuchtung_OT_Stolzenhagen (471 KB)    
Anlage 5 5 LP2_Beleuchtung_OT_Stolzenhagen (500 KB)    
Anlage 6 6 LP3_Beleuchtung_OT_Stolzenhagen (407 KB)    
Anlage 7 7 Planauszug_Regelquerschitte_GemGehRadweg (87 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.08.2018 14:56:29   Astrid Gäbler