Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Jahr 2010 sind im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen Planfeststellungsunterlagen bzgl. der Errichtung eines Radweges nördlich der Bundesstraße B 273 von Wandlitz bis nach Wensickendorf erarbeitet worden. Mit Beschluss vom 23.06.2017 ist die Planfeststellung erfolgt. Die Durchführung des Bauvorhabens ist durch den Vorhabenträger, den Landesbetrieb Straßenwesen, für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen.
Das geplante Bauprojekt sieht in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges vor.
Im Ortsteil Wandlitz schließt der geplante Geh- / Radweg an die im Jahr 2012 nördlich der B 273 hergestellte Wegeführung an. Diese beginnt am Kreisverkehrsplatz L 100 / B 273 und endet an der fußläufigen Parkplatzanbindung der Gewerbeansiedlung östlich des Berliner Weges.
Die vorliegende Planfeststellungsunterlage sieht vor, den innerörtlichen Geh- / Radweg auf einer Länge von ca. 68 m mit einer Breite von 2,0 m in Asphaltbauweise herzustellen. In Bezug auf die Niederschlagsentwässerung ist die Anlage von Versickerungsmulden geplant.
Zwischen den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen berücksichtigt die Planfeststellungsunterlage die Errichtung eines Radweges nördlich der B 273 in Asphaltbauweise. Die Breite des Radweges variiert zwischen 2,0 m und 2,50 m.
In der Ortslage Stolzenhagen ist die Herstellung eines 2,0 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges in Pflasterbauweise vorgesehen. Die vorhandenen Grundstückszufahrten werden im Zuge des Bauvorhabens angepasst. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt über ein Muldensystem, welches in Teilbereichen durch Rigolen ergänzt wird.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es vorgesehen, in der Ortslage Stolzenhagen im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges eine Beleuchtungsanlage zu errichten. Die Herstellung der Beleuchtungsanlage hat maßgebliche Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger. Sie ist nicht Bestandteil des Bauprojektes des Landesbetriebes Straßenwesen und muss durch die Gemeinde planungsseitig vorbereitet und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit den Bauarbeiten zur Errichtung des Geh- und Radweges koordiniert werden.
Gemäß Beschluss BV-HA/2017-0221 vom 05.10.2017 ist das Ingenieurbüro Fahrendholz mit der Planung der Beleuchtungsanlage beauftragt worden. Die vorliegende Entwurfsplanung wurde unter Berücksichtigung der in den Planfeststellungsunterlagen festgelegten Trasse des gemeinsamen Geh- und Radweges erstellt. Sie beinhaltet die Errichtung von 25 Stück LED - Lichtpunkten mit einem Abstand von i.M. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m. Es soll die ortübliche Mastbogenleuchte des Typs "Sarah" oder ein gleichwertiges Produkt zum Einsatz kommen.
Für die Herstellung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen besteht seitens der Gemeinde Wandlitz eine Kostenübernahmeverpflichtung gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz. Danach muss der Straßenbaulastträger, die Gemeinde Wandlitz, die Kosten für die Herstellung von Gehwegen in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen übernehmen. Eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde Wandlitz ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses zum Gesamtvorhaben bzgl. der Errichtung des Radweges entlang der B 273. Eine Ausbaubeschluss der Gemeindevertretung über die Herstellung der Geh- / Radwege in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen ist mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bauen und Verkehr entbehrlich. Jedoch ist die Ausbaumaßnahme innerhalb der Ortslagen nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig.
Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz sind die beitragsrechtlich betroffenen Anlieger der Ortsteile Wandlitz und Stolzenhagen über die Art, den Umfang sowie die Kosten der Herstellung der gemeinsamen Geh- und Radwege in den Ortslagen einschließlich der Errichtung der Beleuchtungsanlage in Stolzenhagen wie folgt informiert worden. Die nach der Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu tragenden anteiligen Investitionskosten für die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges belaufen sich für den Ortsteil Wandlitz auf ca. 13.400 € und für den Ortsteil Stolzenhagen auf ca. 177.000 €. Der nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz umzulegende Anteil für die Geh- / Radwege beträgt 40 % der genannten anteiligen Investitionskosten. Somit beläuft sich der Anliegerbeitragssatz im Ortsteil Wandlitz auf ca. 0,36 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und im Ortsteil Stolzenhagen auf ca. 0,84 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage im Ortsteil Stolzenhagen sind gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz 50 % der Investitionskosten in Höhe von ca. 76.000 € auf die Anlieger umzulegen. Resultierend beträgt der Anliegerbeitragssatz ca. 0.44 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Die Unterlagen der Entwurfsplanung zur Errichtung der Beleuchtungsanlage werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.
Die Lagepläne zur Beleuchtungsplanung sowie Auszüge aus den planfestgestellten Unterlagen bzgl. der Errichtung der gemeinsamen Geh- und Radwege im Zuge der Herstellung des Radweges entlang der B 273 sind für die Gemeindevertreter im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner "Radweg_entlang_der_Bundesstraße_B273_von_Wandlitz_nach_Wensickendorf" einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Bundesfernstraßengesetz Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen:
Protokoll der Einwohnerversammlung vom 23.05.2018 Teilnehmerverzeichnis (aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich) Lageplanauszug gemeinsamer Geh- / Radweg im OT Wandlitz Lagepläne Beleuchtungsplanung einschl. Darstellung gemeinsamer Geh- / Radweg im OT Stolzenhagen Planauszug Regelquerschnitte gemeinsamer Geh- / Radweg
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