Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0504  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im alten Dorf Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   OA_AOwi
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
03.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zone 30 Dorf W

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Durch Verkehrsrechtliche Anordnungen vom 08.05.2018, 18.05.2018 und 22.05.2018 wurden im Alten Dorf Wandlitz verschiedene Geschwindigkeitseinschränkungen abgeordnet, insbesondere zwischen Oranienburger Straße und Wördenweg und in der Oranienburger Straße Höhe Hausnummer 19. Darüber hinaus wurde eine Beschilderung mit 50 km/h in der Breitscheidstraße angeordnet. Diese Ab- und Anordnungen sind am 19.06.2018 vollzogen worden.

Auf Grund der veränderten Geschwindigkeitsregelung gab es massive Beschwerden von Anwohnern im Ordnungsamt.

Die Bürgermeisterin richtete sich mit Schreiben vom 26.06.2018 an die Untere Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte, die Entscheidung zu überdenken. Insbesondere wurde auf die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude, den Schülerverkehr, den Radfahrverkehr und den Sportplatz hingewiesen.

Darüber hinaus gibt es einige Widersprüche von Anwohnern, die bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde bearbeitet werden.

 

Unabhängig von diesem Verfahren ist die Gemeinde berechtigt, einen Beschluss zur Errichtung einer Tempo-30-Zone zu fassen. Auf Grund dieses Beschlusses würde die Untere Straßenverkehrsbehörde die notwendige Beschilderung anordnen.

 

Die Zonenbeschilderung würde entsprechend des beigefügten Planes aufgestellt werden.

 

Zu beachten ist, dass an allen Einmündungen grundsätzlich „rechts vor links“ gilt. Keine der Straßen sollte dem ortsfremden Verkehrsteilnehmer vermitteln, dass er sich auf einer wichtigeren Straße befindet. Demnach muss ein Zonenbewusstsein für den Verkehrsteilnehmer entstehen. Hier sollte die Zonenbeschilderung beidseitig aufgestellt werden. Darüber hinaus können optische Anpassungen (Sperrfläche zur optischen Einengung der Straßenbreite) erfolgen. Die derzeitige vorfahrtsregelnde Beschilderung entfällt.

Das Wohngebiet „Am Töppersberg“ soll als verkehrsberuhigter Bereich erhalten bleiben und in die Tempo-30-Zone integriert werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

StVO

Kommunalverfassung

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

54100 527205

 

1.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im alten Dorf Wandlitz entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplans. Das Wohngebiet Am Töppersberg bleibt als verkehrsberuhigter Bereich erhalten und wird in diese Zone integriert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Verkehrszeichenplan mit Erläuterung der Standorte

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zone 30 Dorf W (83 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.07.2018 09:04:58   Laura Göritz