Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 577, 578, 579, Prenzlauer Chaussee 105 – 107 vor. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“ (Aufstellungsbeschluss BV-GV/2014-0631) und sind im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung Wandlitz mit Selbstbindungsbeschluss BV-GV/2018-0485 beschlossen, diesen Bereich als Vorranggebiet Wohnen festzulegen. Dies wurde mit der Möglichkeit der Wohnraumförderung durch das Land Brandenburg genehmigt.
Die geplanten Gebäude haben eine Grundfläche von 317 bzw. 280 m² und sind ca. 10 Meter hoch (3 Vollgeschosse). Pro Gebäude werden 9 bis 12 Wohneinheiten (WE) geplant. Diese drei Gebäude sollen straßenbegleitend nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet werden. Weitere sollen dann im hinteren Bereich folgen und über den Bebauungsplan realisiert werden. Da sich in der näheren Umgebung bereits ähnlich große und hohe Gebäude befinden, ist aus Sicht der Verwaltung die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern gemäß den Antragsunterlagen vertretbar.
Folgende Ziele werden dabei berücksichtigt:
Orientierung der wohnungspolitischen Aktivitäten am Leitbild der Gemeinde - Konzentration des Geschosswohnungsbaus auf die Ortsteilzentren, ihr Umfeld und verkehrstechnisch gut angebundene Bereich (insb. ÖPNV) - Städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes durch Nutzung von Brachflächen - Schaffung differenzierter Wohnungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen
Ziel zukünftiger Bebauungsplan - Behebung städtebaulicher Missstände (innerörtliche Brachfläche) - Zuführung der ungenutzten Flächen zu einer dauerhaften Nutzung im Sinne einer geordneten Entwicklung - Sicherstellung der öffentlichen Erschließung
Ziele Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) - Aufwertung der städtebaulichen Ordnung durch Neubebauung auf Brachflächen mit Mehrfamilienhäusern (MFH) - Stärkung des Ortsteilzentrums durch Zuzug von Bewohnern
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern gemäß den Antragsunterlagen zuzustimmen.
Anlagen:
Flurkartenauszug Antragsunterlagen (10 Seiten)
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