Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2018-0268  

 
 
Betreff: Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
04.09.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
17.09.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 577, 578, 579, Prenzlauer Chaussee 105 – 107 vor.

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“ (Aufstellungsbeschluss BV-GV/2014-0631) und sind im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt.

Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung Wandlitz mit Selbstbindungsbeschluss BV-GV/2018-0485 beschlossen, diesen Bereich als Vorranggebiet Wohnen festzulegen. Dies wurde mit der Möglichkeit der Wohnraumförderung durch das Land Brandenburg genehmigt.

 

Die geplanten Gebäude haben eine Grundfläche von 317 bzw. 280 m² und sind ca. 10 Meter hoch (3 Vollgeschosse). Pro Gebäude werden 9 bis 12 Wohneinheiten (WE) geplant. Diese drei Gebäude sollen straßenbegleitend nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet werden. Weitere sollen dann im hinteren Bereich folgen und über den Bebauungsplan realisiert werden. Da sich in der näheren Umgebung bereits ähnlich große und hohe Gebäude befinden, ist  aus Sicht der Verwaltung die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern gemäß den Antragsunterlagen vertretbar.

 

Folgende Ziele werden dabei berücksichtigt:

 

Orientierung der wohnungspolitischen Aktivitäten am Leitbild der Gemeinde

-          Konzentration des Geschosswohnungsbaus auf die Ortsteilzentren, ihr Umfeld und verkehrstechnisch gut angebundene Bereich (insb. ÖPNV)

-          Städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes durch Nutzung von Brachflächen

-          Schaffung differenzierter Wohnungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen

 

Ziel zukünftiger Bebauungsplan

-          Behebung städtebaulicher Missstände (innerörtliche Brachfläche)

-          Zuführung der ungenutzten Flächen zu einer dauerhaften Nutzung im Sinne einer geordneten Entwicklung

-          Sicherstellung der öffentlichen Erschließung

 

Ziele Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS)

-          Aufwertung der städtebaulichen Ordnung durch Neubebauung auf

Brachflächen mit Mehrfamilienhäusern (MFH)

-          Stärkung des Ortsteilzentrums durch Zuzug von Bewohnern

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern gemäß den Antragsunterlagen zuzustimmen.

 

 

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Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Antragsunterlagen (10 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (238 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (1295 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.07.2018 13:31:46   Laura Göritz