Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zur Steuerung des Einzelhandels-im Hinblick auf eine städtebaulich geordnete Entwicklung- hat die Gemeindevertretung Wandlitz im Jahr 2008 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0691 das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept beschlossen. Im Dezember 2016 wurde durch die Gemeindevertretung die Fortschreibung beschlossen. Anlass für die Fortschreibung ist und war eine dynamische Einzelhandelsentwicklung , die sich im Spannungsfeld zwischen veränderten Standortprofilen der Anbieter und gewachsenen Handelsstrukturen bewegt. Das bedeutet, dass die Anbieter ihre Marktkonzepte an eine veränderte Nachfrageentwicklung anpassen. Zudem gab es seit 2008 eine weiterhin deutliche Einwohnerentwicklung (Anstieg um ca. 2.500 Einwohner) in der Gemeinde Wandlitz
Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Einzelhandels-und Zentrenkonzept (Stand Juni 2018). Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die vom Konzept berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Anlagen: Einzelhandels-und Zentrenkonzept Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Wandlitz (Stand: 27.Juni 2018)
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