Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0506  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Louisenhain
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
03.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

Ein Anwohner des Louisenhains unterbreitete im Mai 2017 den Vorschlag, das Wohngebiet Louisenhain als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern, da ihm die derzeitige Geschwindigkeit von 30 km/h als zu hoch erscheint. Ihm wurde die Möglichkeit aufgezeigt, sich an den Eigentümer der Straße oder direkt an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu wenden. Die Straße war zu diesem Zeitpunkt eine Privatstraße. Mit Mail vom 15.03.2018 wandte der Bürger sich erneut an die Verwaltung, da die Eigentümerin der Straße nicht gewillt war, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Er forderte die Verwaltung auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Diese Mail wurde als Antrag des Anwohners an die Untere Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.

Das Verfahren wurde eröffnet und die Gemeinde mit Schreiben vom 18.04.2018 angehört.

Gem. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 StVO treffen die Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Gemeinde die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen.

Die mit Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Hierfür ist ein niveaugleicher Ausbau erforderlich. Eine Anordnung kommt nur in Betracht, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.

Die besondere Gestaltung sowie der niveaugleiche Ausbau des Louisenhains sind gegeben. Parkflächen sind bisher nicht gesondert ausgewiesen. Auf Grund der Ausbaubreite könnten diese markiert werden, jedoch auf Grund der vorhandenen Straßenführung (Kurven) und den Zufahrten zu den Grundstücken nicht in einem solch ausreichenden Maß, dass kein Parkdruck für Anwohner und Besucher entsteht.

Es handelt sich beim Louisenhain um ein Wohngebiet, das in einer Sackgasse endet. Es ist somit zum größten Teil von Anwohner- und Besucherverkehr auszugehen. Auf Grund der Straßenführung ist ein erhöhtes Maß an Vorsicht erforderlich, so dass auch die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen ist.

 

Der Anpassung der Geschwindigkeit kann auch durch die Errichtung einer 30-iger Zone Rechnung getragen werden. Hier wäre ein Parken auf der Straße ohne gesonderte Ausweisung von Verkehrsflächen erlaubt.

 

Der Louisenhain ist bisher noch eine Privatstraße.

 

Sowohl bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches als auch einer 30-iger Zone wäre die Aufstellung eines Zonenschildes ausreichend.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

StVO

Kommunalverfassung

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

54100 527 205

 

300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt für das Wohngebiet Louisenhain

 

a)      die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches

 

oder

 

b)      die Einrichtung einer 30-iger Zone.

 

 

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Anlagen:

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   02.08.2018 14:54:37   Laura Göritz