Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Ein Anwohner des Louisenhains unterbreitete im Mai 2017 den Vorschlag, das Wohngebiet Louisenhain als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern, da ihm die derzeitige Geschwindigkeit von 30 km/h als zu hoch erscheint. Ihm wurde die Möglichkeit aufgezeigt, sich an den Eigentümer der Straße oder direkt an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu wenden. Die Straße war zu diesem Zeitpunkt eine Privatstraße. Mit Mail vom 15.03.2018 wandte der Bürger sich erneut an die Verwaltung, da die Eigentümerin der Straße nicht gewillt war, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Er forderte die Verwaltung auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Diese Mail wurde als Antrag des Anwohners an die Untere Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Das Verfahren wurde eröffnet und die Gemeinde mit Schreiben vom 18.04.2018 angehört. Gem. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 StVO treffen die Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Gemeinde die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen. Die mit Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Hierfür ist ein niveaugleicher Ausbau erforderlich. Eine Anordnung kommt nur in Betracht, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Die besondere Gestaltung sowie der niveaugleiche Ausbau des Louisenhains sind gegeben. Parkflächen sind bisher nicht gesondert ausgewiesen. Auf Grund der Ausbaubreite könnten diese markiert werden, jedoch auf Grund der vorhandenen Straßenführung (Kurven) und den Zufahrten zu den Grundstücken nicht in einem solch ausreichenden Maß, dass kein Parkdruck für Anwohner und Besucher entsteht. Es handelt sich beim Louisenhain um ein Wohngebiet, das in einer Sackgasse endet. Es ist somit zum größten Teil von Anwohner- und Besucherverkehr auszugehen. Auf Grund der Straßenführung ist ein erhöhtes Maß an Vorsicht erforderlich, so dass auch die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen ist.
Der Anpassung der Geschwindigkeit kann auch durch die Errichtung einer 30-iger Zone Rechnung getragen werden. Hier wäre ein Parken auf der Straße ohne gesonderte Ausweisung von Verkehrsflächen erlaubt.
Der Louisenhain ist bisher noch eine Privatstraße.
Sowohl bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches als auch einer 30-iger Zone wäre die Aufstellung eines Zonenschildes ausreichend.
Gesetzliche Grundlagen StVO Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt für das Wohngebiet Louisenhain
a) die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
oder
b) die Einrichtung einer 30-iger Zone.
Anlagen:
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