dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die
Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung,
die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
behandelt werden können.
19.09.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die
Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung,
die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
behandelt werden können.
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu-
27.09.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die
Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung,
die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
behandelt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:
17.10.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die
Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung,
die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
behandelt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
27.10.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die
Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung,
die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
behandelt werden können.