Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau inklusive Beleuchtung "Karl- Marx- Siedlung Nord", OT Basdorf  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

Herr Kufeld hat die Sitzung verlassen, jetzt 25 Stimmberechtigte

Herr Kufeld hat die Sitzung verlassen, jetzt 25 Stimmberechtigte.

Frau Brandt ist befangen, 24 Stimmberechtigte.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Straßen der „Karl- Marx- Siedlung Nord“ als Anliegerstraßen, inklusive Erneuerung der Beleuchtungsanlage, auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn und die Beleuchtung der Buchenstraße (von Tannenstraße bis Wacholderweg), Wacholderweg, Rüsternstraße, Erlenstraße und Zedernweg.
  • Die auszubauenden Straßenabschnitte werden ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit einem einseitigen Gefälle und offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
  • Der Wacholderweg und die Rüsternstraße werden in einer Breite von 4,75 m, mit jeweils zwei Einengungen zur Verkehrsberuhigung, ausgebaut.
  • Die Buchen- und die Erlenstraße sowie der Zedernweg werden auf Grund des geringeren Straßenraumes, in einer Breite von 3,50 m mit entsprechenden Ausweichmöglichkeit für den Gegenverkehr, ausgebaut.
  • Im Zuge der Baumaßnahme wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Als Leuchtentyp werden die gleichen Leuchten gewählt, die bei den Straßenbaumaßnahmen „Waldkorso“ und „Bahnhofstraße“ aufgestellt wurden (Typ Toledo 660, Farbe blau).

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung für den Straßenbau und der Straßenbeleuchtung. Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, beträgt voraussichtlich ca. 3,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -