Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0353  

 
 
Betreff: Straßenumbenennungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, Monika
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
12.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden geändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
19.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
19.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
20.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
19.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
19.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
20.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke geändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
20.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
21.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.10.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.10.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Die kommunale Gebietsreform hat zur Folge, dass der gesetzliche Gemeindename für das gesamte Gemeindegebiet als postalische Be
Begründung / Erläuterung

Die kommunale Gebietsreform hat zur Folge, dass der gesetzliche Gemeindename für das gesamte Gemeindegebiet als postalische Bestimmungsangabe Verwendung findet. Für die Ortsteile der Gemeinde Wandlitz ergeben sich hieraus teilweise Änderungen der Bestimmungsortsangabe und der Postleitzahl.

Im Bereich der Gemeinde Wandlitz gibt es derzeit noch mehrfach vorkommende Straßennamen. Die Umstellung der postalischen Bestimmungsangabe durch die Deutsche Post erfolgt nach Umbenennung der betreffenden Straßen innerhalb einer angemessenen Frist.

Es sind nicht nur postalische Gesichtspunkte, die eine Umbenennung einiger dieser Straßen mit dem Ziel der Eindeutigkeit erfordern. Auch andere Zustelldienste, Speditionen, insbesondere aber Polizei und Rettungswesen sind auf eindeutige Adressen angewiesen.

In der beiliegenden Liste wurden die Straßen unter Berücksichtigung der Anwohnerzahl umbenannt. Um den historischen Bezug zu erhalten, erfolgte eine gemäßigte Umbenennung durch leicht abgeänderte Namen.

Die in der Liste aufgeführten Landesstraßen sind mit (L), die Bundesstraßen mit (B) und die Privatstraßen mit (P) gekennzeichnet. Für Privatstraßen ist die Zustimmung der Eigentümer für die Umbenennung einzuholen.

Es besteht grundsätzlich eine Verpflichtung der Einwohner, umgehend in den Personalausweisen/Reisepässen entsprechende Änderungen der Anschriften/Wohnorte vornehmen zu lassen. Jedoch genügt bei Gemeindezusammenschlüssen die sukzessive, nicht unverzügliche Vornahme der entsprechenden Eintragungen durch die zuständige Behörde. Die Anschriften-/Wohnortänderungen im Personalausweis/Reisepass werden gebührenfrei vorgenommen.

Die Umbenennungen sollen zum 01.04.2006 wirksam werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 11 Abs. 4 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Straßenschilder)

 

3.600,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

x

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

x

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

x

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

x

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2006

3.600,00

63000. 52000

   Vermögenshaushalt

x

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt die Umbenennung gleichlautender Straßennamen in den Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz entsprechend beiliegender Liste.

Anlagen:

Anlagen:

Auflistung der umbenannten Straßen