Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die kommunale Gebietsreform hat zur Folge, dass der gesetzliche Gemeindename für das gesamte Gemeindegebiet als postalische Bestimmungsangabe Verwendung findet. Für die Ortsteile der Gemeinde Wandlitz ergeben sich hieraus teilweise Änderungen der Bestimmungsortsangabe und der Postleitzahl. Im Bereich der Gemeinde Wandlitz gibt es derzeit noch mehrfach vorkommende Straßennamen. Die Umstellung der postalischen Bestimmungsangabe durch die Deutsche Post erfolgt nach Umbenennung der betreffenden Straßen innerhalb einer angemessenen Frist. Es sind nicht nur postalische Gesichtspunkte, die eine Umbenennung einiger dieser Straßen mit dem Ziel der Eindeutigkeit erfordern. Auch andere Zustelldienste, Speditionen, insbesondere aber Polizei und Rettungswesen sind auf eindeutige Adressen angewiesen. In der beiliegenden Liste wurden die Straßen unter Berücksichtigung der Anwohnerzahl umbenannt. Um den historischen Bezug zu erhalten, erfolgte eine gemäßigte Umbenennung durch leicht abgeänderte Namen. Die in der Liste aufgeführten Landesstraßen sind mit (L), die Bundesstraßen mit (B) und die Privatstraßen mit (P) gekennzeichnet. Für Privatstraßen ist die Zustimmung der Eigentümer für die Umbenennung einzuholen. Es besteht grundsätzlich eine Verpflichtung der Einwohner, umgehend in den Personalausweisen/Reisepässen entsprechende Änderungen der Anschriften/Wohnorte vornehmen zu lassen. Jedoch genügt bei Gemeindezusammenschlüssen die sukzessive, nicht unverzügliche Vornahme der entsprechenden Eintragungen durch die zuständige Behörde. Die Anschriften-/Wohnortänderungen im Personalausweis/Reisepass werden gebührenfrei vorgenommen. Die Umbenennungen sollen zum 01.04.2006 wirksam werden. Gesetzliche Grundlagen § 11 Abs. 4 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeinde beschließt die Umbenennung gleichlautender Straßennamen in den Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz entsprechend beiliegender Liste. Anlagen: Auflistung der umbenannten Straßen |
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