Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Abwägungsvorschläge wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „In den Gründen“, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Anlagen: (6 Seiten) Satzungsexemplar (verkleinert)
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