Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die erteilte Genehmigung zur überplanmäßigen Ausgabe zur Kenntnis. Gesetzliche Grundlagen § 35 Abs. 2 Nr. 17 GO Brandenburg in Verbindung mit § 4 der Haushaltsatzung 2005 der Gemeinde Wandlitz. Finanzielle Auswirkungen: ja
Mitteilung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt anliegende Genehmigung zur überplanmäßigen Ausgabe zur Kenntnis: 30000.71800 Zuschuss 50-Jahre Agrarmuseum |
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