Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0363  

 
 
Betreff: Erneuerung der "Geschwister- Scholl- Straße" OT Klosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
19.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.10.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.10.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Straßenbaumaßnahme Erneuerung der Geschwister- Scholl- Straße im Ortsteil Klosterfelde wurde planungsseitig bis zur Genehm
Begründung / Erläuterung

 

Die Straßenbaumaßnahme Erneuerung der Geschwister- Scholl- Straße im Ortsteil Klosterfelde wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase vorbereitet. Nach entsprechender Bewilligung von finanzieller Förderung gem. GVFG soll die Baumaßnahme im Jahr 2006 realisiert werden.

 

In einer Anliegerversammlung am 05.09.05 wurden die wesentlichen Kriterien der Genehmigungsplanung erläutert:

 

  • Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße die wieder auf 6,00 m Breite ausgebaut werden soll.
  • Die Straßenentwässerung wird an die vorhandene Kanalisation angeschlossen.
  • Die Einmündungen „Straße der Freundschaft“ und „Ernst- Thälmann- Straße“ sowie die Kreuzung „Hans- Beimler- Straße“ werden mit ausgebaut.
  • Der Gehweg wird beidseitig in einer breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen in Pflasterbauweise hergestellt.
  • Der Parkplatz an der Schule, „Geschwister- Scholl- Straße“ / „Ernst- Thälmann- Straße“ wird im Zuge der Baumaßnahme ausgebaut. Der Ausbau weiterer Parkflächen ist nicht vorgesehen, da die Straßenbreite ein einseitiges Parken auf den Fahrbahn ermöglicht.

 

Die von den Anliegern eingebrachten Hinweise und Anregungen werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Anlieger stehen der geplanten Straßenbaumaßnahme positiv gegenüber.

 

Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. für Erschließungsstraßen

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

488.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

149.000,00

Objektbezogene Einnahmen (Anliegerbeiträge / Fördermittel)

 

339.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2006

488.000,00

2. 630. 9404

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.      Die Geschwister-Scholl Straße als Haupterschließungsstraße zu erneuern.

Die Erneuerung umfasst:

                                    Den Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise 6,00 m breit,

die Beleuchtungsanlage von der B 109 bis zur Hans-Beimler-Straße

( Leuchte SLF Finow, Typ „Maria“ 1602,RAL 6009 grün )

                                         beidseitigen Gehweg in Pflasterbauweise 1,50 m breit zuzüglich 0,50 m

                                    Sicherheitsstreifen,

                                    Befestigung der Parkfläche in Pflasterbauweise an der Schule Ecke Ernst-

                                    Thälmann-Straße


                        2.            Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen

                                    Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung für den Straßenbau und der Straßenbeleuchtung. Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3. Die auf der Grundlage der Kostenberechnung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Straßenbeleuchtung, ( ohne Parkplatz) beträgt voraussichtlich ca 3,10 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.