Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Straßenbaumaßnahme Erneuerung der Geschwister- Scholl- Straße im Ortsteil Klosterfelde wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase vorbereitet. Nach entsprechender Bewilligung von finanzieller Förderung gem. GVFG soll die Baumaßnahme im Jahr 2006 realisiert werden. In einer Anliegerversammlung am 05.09.05 wurden die wesentlichen Kriterien der Genehmigungsplanung erläutert:
Die von den Anliegern eingebrachten Hinweise und Anregungen werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Anlieger stehen der geplanten Straßenbaumaßnahme positiv gegenüber. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit vorliegenden Beschluss ausgeübt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. für Erschließungsstraßen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Geschwister-Scholl Straße als Haupterschließungsstraße zu erneuern. Die Erneuerung umfasst: ● Den Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise 6,00 m breit, ● die Beleuchtungsanlage von der B 109 bis zur Hans-Beimler-Straße ( Leuchte SLF Finow, Typ „Maria“ 1602,RAL 6009
grün ) ● beidseitigen Gehweg in Pflasterbauweise 1,50 m breit zuzüglich 0,50 m ● Sicherheitsstreifen, ● Befestigung der Parkfläche in Pflasterbauweise an der Schule Ecke Ernst- Thälmann-Straße
Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung für den Straßenbau und der Straßenbeleuchtung. Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die auf der Grundlage der Kostenberechnung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Straßenbeleuchtung, ( ohne Parkplatz) beträgt voraussichtlich ca 3,10 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
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