Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0358  

 
 
Betreff: Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde
in der Gemeinde Wandlitz
- Einleitungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 61 01 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
19.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.10.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.10.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage engerer Geltungsbereich
Anlage weiterer Geltungsbereich

Das Ziel der Gestaltungssatzung bestand darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenar
Begründung / Erläuterung

 

Das Ziel der Gestaltungssatzung bestand darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen von architektonisch-gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwickeln. Mit den Festlegungen in der Gestaltungssatzung sollte bewirkt werden, dass sich Erhaltungsmaßnahmen, Um-, An- und Neubauten in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Schönerlinde mit seinem unverwechselbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Gestaltungssatzung wurden nur selten straßenbegleitende Bauvorhaben beantragt und die Wohnbebauung in 2. Reihe war noch völlig ausgeschlossen. Erst durch einzelne kleinere Investoren entwickelte sich das Bauinteresse für den berlinnahen Ortsteil Schönerlinde. Durch Um- und Ausbau vorhandener Scheunen entstand die Möglichkeit der Entwicklung der 2. Baureihe für den gesamten Dorfbereich Schönerlinde, welche durch die Bebauung mit Einfamilienhäusern unterstützt wurde.

 

Auf Grund der Vielzahl von Nachfragen zu Befreiungsanträgen von der Gestaltungssatzung zur Bebauung in 2. Reihe, wurde die Möglichkeit in Betracht gezogen, durch Änderung des Geltungsbereiches die Gestaltungssatzung in der 2. Baureihe zu entschärfen. Damit wäre es möglich, weitere attraktive Bauvorhaben in der 2. Baureihe zuzulassen, ohne das eigentliche straßenbegleitende charakteristische Dorfbild zu gefährden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 

  1. dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung, die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden können.
Anlagen:

Anlagen: (2 Seiten)

 

-         engerer und

-         weiterer Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage engerer Geltungsbereich (616 KB)    
Anlage 2 2 Anlage weiterer Geltungsbereich (2496 KB)