Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Ziel der Gestaltungssatzung bestand darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen von architektonisch-gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwickeln. Mit den Festlegungen in der Gestaltungssatzung sollte bewirkt werden, dass sich Erhaltungsmaßnahmen, Um-, An- und Neubauten in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Schönerlinde mit seinem unverwechselbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Gestaltungssatzung wurden nur selten straßenbegleitende Bauvorhaben beantragt und die Wohnbebauung in 2. Reihe war noch völlig ausgeschlossen. Erst durch einzelne kleinere Investoren entwickelte sich das Bauinteresse für den berlinnahen Ortsteil Schönerlinde. Durch Um- und Ausbau vorhandener Scheunen entstand die Möglichkeit der Entwicklung der 2. Baureihe für den gesamten Dorfbereich Schönerlinde, welche durch die Bebauung mit Einfamilienhäusern unterstützt wurde. Auf Grund der Vielzahl von Nachfragen zu Befreiungsanträgen von der Gestaltungssatzung zur Bebauung in 2. Reihe, wurde die Möglichkeit in Betracht gezogen, durch Änderung des Geltungsbereiches die Gestaltungssatzung in der 2. Baureihe zu entschärfen. Damit wäre es möglich, weitere attraktive Bauvorhaben in der 2. Baureihe zuzulassen, ohne das eigentliche straßenbegleitende charakteristische Dorfbild zu gefährden. Gesetzliche Grundlagen § 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen: (2 Seiten) - engerer und - weiterer Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde
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