Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Herausgabe des Amtsblattes für die Gemeinde Wandlitz werden alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wandlitz im Amtsblatt, mit Ausnahme der öffentlichen Bekanntmachungen der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses sowie aller Ausschusssitzungen in der Märkischen Oderzeitung „ Barnim Echo“, Ausgabe Bernau veröffentlicht. Gesetzliche Grundlagen Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung in den §§ 2, 12 und 14. In den §§ 2 (1) und 14 (3) werden die Worte „Niederbarnim Echo“ durch die Worte“ Barnim Echo“ ersetzt. § 12, Abs.5 erhält folgende Fassung: Soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird, wird die Öffentlichkeit über den weiteren Inhalt der Beschlüsse der Gemeindevertretung mittels Veröffentlichung im Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz, im amtlichen Teil unterrichtet. |
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