Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0359  

 
 
Betreff: Änderung des Bebauungsplanes "In den Gründen" im Ortsteil Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
21.09.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.10.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.10.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zum BV-GV_2005-0359 Abwägungsprotokoll

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2005 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die berührten Behörden und berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 (6-8), 3 (2) und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungsvor-schläge berücksichtigt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:            (5 Seiten)

 

Abwägungsprotokoll

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum BV-GV_2005-0359 Abwägungsprotokoll (41 KB)