Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2005 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die berührten Behörden und berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen §§ 1 (6-8), 3 (2) und 4 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungsvor-schläge berücksichtigt werden. Anlagen: (5
Seiten) Abwägungsprotokoll
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