die
Errichtung einer Beleuchtung in der Haupterschließungsstraße „Heidestraße“
im Ortsteil Klosterfelde gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen der
HYDRO-Planungsgesellschaft mbH.
die
Verwendung des Lampentyps SLF Finow Typ „MARIA“ 1602, RAL 6009 mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,30 m und der Leuchtmittelbestückung NAV 70/50.
die
Kosten für die Errichtung der Beleuchtung entsprechend de Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
vom 20.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
19.09.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
die
Errichtung einer Beleuchtung in der Haupterschließungsstraße „Heidestraße“
im Ortsteil Klosterfelde gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen der
HYDRO-Planungsgesellschaft mbH.
die
Verwendung des Lampentyps SLF Finow Typ „MARIA“ 1602, RAL 6009 mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,30 m und der Leuchtmittelbestückung NAV 70/50.
die
Kosten für die Errichtung der Beleuchtung entsprechend der Satzung über
die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
27.09.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
die
Errichtung einer Beleuchtung in der Haupterschließungsstraße „Heidestraße“
im Ortsteil Klosterfelde gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen der
HYDRO-Planungsgesellschaft mbH.
die
Verwendung des Lampentyps SLF Finow Typ „MARIA“ 1602, RAL 6009 mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,30 m und der Leuchtmittelbestückung NAV 70/50.
die
Kosten für die Errichtung der Beleuchtung entsprechend der Satzung über
die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:.
17.10.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
die
Errichtung einer Beleuchtung in der Haupterschließungsstraße „Heidestraße“
im Ortsteil Klosterfelde gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen der
HYDRO-Planungsgesellschaft mbH.
die
Verwendung des Lampentyps SLF Finow Typ „MARIA“ 1602, RAL 6009 mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,30 m und der Leuchtmittelbestückung NAV 70/50.
die
Kosten für die Errichtung der Beleuchtung entsprechend der Satzung über
die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.1
27.10.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
die
Errichtung einer Beleuchtung in der Haupterschließungsstraße „Heidestraße“
im Ortsteil Klosterfelde gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen der
HYDRO-Planungsgesellschaft mbH.
die
Verwendung des Lampentyps SLF Finow Typ „MARIA“ 1602, RAL 6009 mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,30 m und der Leuchtmittelbestückung NAV 70/50.
die
Kosten für die Errichtung der Beleuchtung entsprechend de Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
vom 20.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.