Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
10.08.2015 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung:.1
Enthaltung:.
10.08.2015 - Ortsbeirat Prenden
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung:.
Enthaltung:1
10.08.2015 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung:.
Enthaltung:.
10.08.2015 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
11.08.2015 - Ortsbeirat Lanke
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung:.
Enthaltung:.
11.08.2015 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 9 - abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:4
Enthaltung:.
11.08.2015 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
11.08.2015 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
12.08.2015 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 9 - ungeändert beschlossen
25.08.2015 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
Ö 10 - ungeändert beschlossen
31.08.2015 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.