Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 25. Juni 2015 hat die Gemeindevertretung Wandlitz die Änderung der rechtskräftigen Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- beschlossen.
Die Stellplatzsatzung trat am 01.10.2006 in Kraft. Eine Überarbeitung der Satzung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit und auf Grund des Bedarfes erforderlich.
Die Änderungen und Ergänzungen sind im Entwurf zur 1. Änderung der Stellplatzsatzung besonders hervorgehoben (Streichung, graue Unterlegung).
Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Anlagen: Entwurf zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-
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