Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 14. April 2016 die Abwägungsvorschläge bestätigt.
Im Ergebnis der Abwägung wird eine Änderung des Satzungsentwurfes erforderlich. Die Abwägungsergebnisse wurden in den in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der derzeit rechtskräftigen Gestaltungssatzung sind im Entwurf zur 1. Änderung besonders hervorgehoben (Streichung bzw. graue Unterlegung).
In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 31. August 2015 wurde der Beschluss zurückgestellt. Grund waren die in der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vom 11. August 2015 aufgekommenen Diskussionen zum Geltungsbereich. Diese konnten in der Ortsbeiratssitzung vom 12. Januar 2016 geklärt werden. Im Satzungsentwurf wurde darüber hinaus ergänzt, dass eine straßenseitige Fassade ohne Fenster unzulässig ist.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.04.2016 wurde der Beschluss gemäß den Empfehlungen des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung geändert gefasst. Entsprechend diesen Empfehlungen wurden der Satzungstext in § 7 Abs. 2 sowie die Begründung in § 1 und § 7 ergänzt.
Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Der überarbeitete Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Fassung nebst Begründung gebilligt.
Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Anlagen: Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ Geltungsbereich
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