Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0139  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
-Beschluss über die erneute Auslegung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, Jutta
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt   
08.03.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.08.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
22.03.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt   
04.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Begründung_Anlage_Erneute_Auslegung_geändert_nach_A2
Gestaltungssatzung_Anlage_erneute_Auslegung_geaendert_nach_A2
Geltungsbereich_alt_neu

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 14. April 2016 die Abwägungsvorschläge bestätigt.

 

Im Ergebnis der Abwägung wird eine Änderung des Satzungsentwurfes erforderlich. Die Abwägungsergebnisse wurden in den in den Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der derzeit rechtskräftigen Gestaltungssatzung sind im Entwurf zur 1. Änderung besonders hervorgehoben (Streichung bzw. graue Unterlegung).

 

In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 31. August 2015 wurde der Beschluss zurückgestellt. Grund waren die in der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vom 11. August 2015 aufgekommenen Diskussionen zum Geltungsbereich. Diese konnten in der Ortsbeiratssitzung vom 12. Januar 2016 geklärt werden. Im Satzungsentwurf wurde darüber hinaus ergänzt, dass eine straßenseitige Fassade ohne Fenster unzulässig ist. 

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.04.2016 wurde der Beschluss gemäß den Empfehlungen des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung geändert gefasst. Entsprechend diesen Empfehlungen wurden der Satzungstext in § 7 Abs. 2 sowie die Begründung in § 1 und § 7 ergänzt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:     Nein

 

 

 


Beschluss: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Der überarbeitete Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Fassung nebst Begründung gebilligt. 

 

Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Anlagen:

Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“

Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung_Anlage_Erneute_Auslegung_geändert_nach_A2 (257 KB)    
Anlage 2 2 Gestaltungssatzung_Anlage_erneute_Auslegung_geaendert_nach_A2 (1305 KB)    
Anlage 3 3 Geltungsbereich_alt_neu (157 KB)