Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Es ist vorgesehen die Straßen in der südlichen „Nibelungensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz grundhaft auszubauen und eine Beleuchtungsanlage zu errichten.
Mit der Beschlussvorlage BV-HA/2012-0291 wurde die Vergabe der Planungsleistungen an die HP HYDRO-Planungsgesellschaft mbH beschlossen. Demnach wurde ein Vertrag für die ersten Leistungsphasen 2 bis 4, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009), abgeschlossen.
Nach Erarbeitung der Vorplanung (LP 2) wurde diese mit der Beschlussvorlage BV-GV/2013-0548 von der Gemeindevertretung bestätigt und im März 2014 den betreffenden Anliegern in einer Einwohnerversammlung vorgestellt und erläutert. Wie vertraglich mit der HP HYDRO-Planungsgesellschaft vereinbart, sollte anschließend eine Weiterbeauftragung der Entwurfs-und Genehmigungsplanung (LP 3 und 4) vorgenommen werden.
Mit einem Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder), zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegenüber der HP HYDRO- Planungsgesellschaft mbH, wurde vom bestellten Insolvenzverwalter, die Nichterfüllung sämtlicher Vertragsverhältnisse mit der HP HYDRO- Planungsgesellschaft mbH erklärt. Somit können die offenen und vertraglich vereinbarten Leistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung nicht erfüllt werden.
Aufgrund der Insolvenzsituation der HP HYDRO-Planungsgesellschaft mbH wird für die vorgesehene Straßenausbaumaßnahme eine Neubeauftragung der Planungsleistungen von der LP 3 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung auf Grundlage der HOAI 2013 erforderlich.
Voraussetzung für die Ermittlung eines Ingenieurbüros, dass für eine Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, ist die Erfüllung der Bewerbungsbedingungen für die Aufnahme in den gemeindlichen Planerpool.
Die Auswahl für den Beschlussvorschlag erfolgte anhand der Aufgabenstellung (siehe Anlage) sowie nach formalen und fachlichen Kriterien. Neben den hinterlegten Referenzen war dabei abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten benötigen und welche Ingenieurbüros in den vergangenen Jahren entsprechende Planungsleistungen im Gemeindegebiet erbracht haben.
Das Ingenieurbüro Lehmann hat, im Auftrag der HP HYDRO-Planungsgesellschaft mbH, an der Vorplanung für das Bauvorhaben mitgewirkt und ist mit dem Projekt und den ortsspezifischen Gegebenheiten vertraut. Die Weiterführung der Planungsleistungen kann daher ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand erfolgen. Weitere Referenzobjekte belegen, dass sich das Ingenieurbüro Lehmann Sachkenntnisse im Zusammenhang mit den praktizierten Standards im Siedlungsstraßenbau erwerben konnte. Es hat bereits an der Umsetzung von kommunalen Straßen- und Wegebauprojekten mitgewirkt. Somit kann von der Erbringung einer sachorientierten und qualitativ hochwertigen Leistung ausgegangen werden.
Im Ergebnis wird vom Bauamt vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Lehmann mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Eine Neubeauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 zieht Mehrkosten nach sich, weil mit der Novellierung der HOAI 2009 die Leistungsbilder in der HOAI 2013 aktualisiert und die Leistungen neu verpreist wurden. Daraus ergeben sich voraussichtliche Mehrkosten in Höhe von 2.500,00 €.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die weiterführenden Planungsleistungen für den Straßenausbau inklusive der Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der südlichen „Nibelungensiedlung“, an das Ingenieurbüro Lehmann Voltastraße 12 in 12623 Berlin, zu vergeben
Anlagen:
Aufgabenstellung
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