Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2015-0113 vom 21.05.2015 beschloss die Gemeindevertretung die Umsetzung des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“.
Da für die Umsetzung der zwei Bauvorhaben eine Kreditaufnahme notwendig ist, soll die Genehmigung hierfür im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung eingeholt werden.
Sich abzeichnende Veränderungen bei der Finanzierung einzelner Investitionsvorhaben (u.a. KITA/FFW/GMZ Lanke, Straßenbauvorhaben, Hüllensanierung Grundschule Basdorf, PSV-Trainingsstätte) wurden im Finanzplan berücksichtigt, um ein aktuelles Bild der zukünftigen Finanzlage wiederzugeben.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes wurde der Kommunalaufsicht zur Vorab-Prüfung übersandt. Mit Schreiben vom 01.07.2015 bestätigte diese, dass der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme genehmigungsfähig wäre (siehe Schreiben in der Anlage).
Gesetzliche Grundlagen Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015 §74 Abs. 1 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Nachtragssatzung einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 in der Fassung vom 12.06.2015.
Anlagen:
- 1. Nachtragssatzung/ 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 12.06.2015 - Schreiben der Kommunalaufsicht vom 01.07.2015
Die Mitglieder der Ortsbeiräte und die Gemeindevertreter können die elektronischen Dokumente und die ergänzenden Materialien (Produktpläne) im Ratsinfo-System im Downloadbereich herunterladen.
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