Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
1 . In der Gemeinde Wandlitz gibt es bisher verschiedene Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen an Verbände und Vereine, die Kultur- und Sportförderrichtlinie sowie die Investitionsförderrichtlinie. 2015 gab es den Auftrag zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie für soziale Projekte. Diese Richtlinie ist als Anlage 2 beigefügt. Im Mittelpunkt stehen soziale Projekte, die der Gestaltung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit dienen, und auf Integration sowie die Beseitigung sozialer Problemlagen gerichtet sind. Die Entscheidung nach dieser Richtlinie trifft der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5.
2. Der § 46 der Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sowie die Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz regeln, dass zur Förderung von Vereinen und Verbänden, für Veranstaltungen der Heimatpflege, zur Förderung der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen durch die Gemeindevertretung Mittel nach Maßgabe des Haushaltsplanes den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt werden.
Bisher standen den Ortsbeiräten im Rahmen der Förderung von Heimatpflege u.a. auch Mittel für Ehrungen und Jubiläen zur Verfügung, über die der jeweilige Ortsbeirat in einer der ersten Sitzungen des Jahres einen gesonderten Beschluss zu fassen hatte.
Es wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der Haushaltsplanungen für das jeweilige Haushaltsjahr die Anzahl der Alters- und Ehejubiläen auf der Grundlage des Brandenburgischen Meldegesetzes festgestellt wird und je Jubiläum 10,00 € geplant werden. Diese Mittel sollen zukünftig aus dem Budget der Ortsbeiräte ausgegliedert und zusätzlich im Haushalt bereitgestellt werden. Damit erfolgt eine Entlastung der Mittel der Ortsbeiräte in dieser Position. In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Kosten dargestellt.
3. Über die Mittelbereitstellung und damit verbundene institutionelle Förderung für Wohlfahrtspflege soll im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.
Gesetzliche Grundlagen §§ 28 Abs. 2 Nr. 9 und 46 BbgKVerf. , Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen: Ja siehe Anlage 1
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Anlagen:
Anlage 1 Planung 2016-19 Anlage 2 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung sozialer Projekte
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