Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0140  

 
 
Betreff: Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
10.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
10.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
10.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
10.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
12.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
25.08.2015 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.09.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage BVGV20150140
Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen2

Begründung / Erläuterung

1 . In der Gemeinde Wandlitz gibt es bisher verschiedene Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen an Verbände und Vereine, die Kultur- und Sportförderrichtlinie sowie die Investitionsförderrichtlinie.

2015 gab es den Auftrag zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie für soziale Projekte. Diese Richtlinie ist als Anlage 2 beigefügt.

Im Mittelpunkt stehen soziale Projekte, die der Gestaltung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit dienen, und auf Integration sowie die Beseitigung sozialer Problemlagen gerichtet sind.

Die Entscheidung nach dieser Richtlinie trifft der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5.

 

2. Der § 46 der Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sowie die Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz regeln, dass zur Förderung von Vereinen und Verbänden, für Veranstaltungen der Heimatpflege, zur Förderung der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen durch die Gemeindevertretung Mittel nach Maßgabe des Haushaltsplanes den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt werden.

 

Bisher standen den Ortsbeiräten im Rahmen der Förderung von Heimatpflege u.a. auch Mittel für Ehrungen und Jubiläen zur Verfügung, über die der jeweilige Ortsbeirat in einer der ersten Sitzungen des Jahres einen gesonderten Beschluss zu fassen hatte.

 

Es wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der Haushaltsplanungen für das jeweilige Haushaltsjahr die Anzahl der Alters- und Ehejubiläen auf der Grundlage des Brandenburgischen Meldegesetzes festgestellt wird und je Jubiläum 10,00 € geplant werden. Diese Mittel sollen zukünftig aus dem Budget der Ortsbeiräte ausgegliedert und zusätzlich im Haushalt bereitgestellt werden. Damit erfolgt eine Entlastung der Mittel der Ortsbeiräte in dieser Position. In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Kosten dargestellt.

 

3. Über die Mittelbereitstellung und damit verbundene institutionelle Förderung für Wohlfahrtspflege soll im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 28 Abs. 2 Nr. 9 und 46 BbgKVerf. , Hauptsatzung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   siehe Anlage 1

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

28120.531802

 

76.000

 

2015

28110.531803

 

20.000

 

2015

33100.531808

 

32.500

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Planung 2016-19

Anlage 2 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung sozialer Projekte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BVGV20150140 (150 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen2 (160 KB)