Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Rahmen der Erholungsortentwicklungskonzeption wurde festgestellt, dass die Gemeinde Wandlitz hervorragende Bedingungen für den Wandertourismus bietet: eine reizvolle Naturlandschaft mit einem hohen Erholungs- und Erlebniswert sowie ein in weiten Teilen bereits gut ausgebautes Wanderwegenetz. Um den Wandertourismus auszubauen und zu stärken, erarbeiteten im Jahr 2013 Studierende der HNE Eberswalde ein Wanderwegekonzept. Im Rahmen dieser Projektarbeit wurden Handlungsempfehlungen zur Etablierung eines Rundwanderweges gegeben. (siehe Anlage 3 Sachstandsinformation Umsetzung Wanderwegekonzept).
Der empfohlene 76 km lange Rundwanderweg soll die Zusammengehörigkeit der Ortsteile stärken und gleichzeitig zusätzliche Angebote im Wandertourismus schaffen (siehe Anlage 1 Streckenverlauf Rundwanderweg). Die Route tangiert alle Ortsteile und läuft auf vorhandenen Feld- und Waldwegen, die teilweise bereits als Wanderwege etabliert sind. Der Rundwanderweg soll in 6 Etappen gegliedert werden, wobei jede Etappe über einen ÖPNV-Anschluss verfügt.
Zur Umsetzung des Rundweges, muss dieser durchgängig nutzerfreundlich gestaltet werden. Hierzu ist vorgesehen, ihn mit einem wegweisenden Leitsystem zu versehen und mit einer entsprechenden Infrastruktur auszustatten. Dazu gehören u.a. die Ergänzung des Weges mit Markierungszeichen wie Wegemarken, Wegweisern und Informationstafeln sowie die Anlage von Rastmöglichkeiten und eventuelle Ergänzung von Parkmöglichkeiten.
Die Umsetzung des Vorhabens wird in zwei große Leistungskomplexe gegliedert:
Für die hierfür erforderlichen umfangreichen Maßnahmen sind Planungs- und Ingenieurleistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI, Leistungsbild Verkehrsanlagen, zu erbringen.
Um die wandertouristischen Bedürfnisse zu berücksichtigen (z.B. Standorte von Rastplätzen, Inhalte von Informationstafeln, Abstände und Inhalte von Wegweisern) soll das Planungsbüro einen Berater aus dem wandertouristischen Bereich zur Begleitung des Prozesses heranziehen.
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen erfolgt auf Grundlage des Rundschreibens zum kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg des Ministeriums des Innern. Danach ist eine freihändige Auftragsvergabe ohne vorherige Vergabebekanntmachung möglich, da der Auftragswert unter 100.000 € (netto) liegt.
Für die zu erbringende Planungsleistung wurden Leistungsanfragen an fünf Fachplaner gestellt. Zwei von Ihnen reichten Ihre Bewerbungen ein. Den Planungsbüros wurde mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eine ausführliche Aufgabenbeschreibung übersandt. (siehe Anlage 2)
Zur Prüfung der Angebote wurde eine Gegenüberstellung nach ausgewählten Kriterien vorgenommen. Eine direkte Vergleichbarkeit beider Angebote war jedoch nicht ausreichend gegeben, da eine jeweils unterschiedliche Herangehensweise zur Erbringung der Planungsleistungen zugrunde gelegt wurde.
Im Ergebnis war ein Bietergespräch mit dem kostengünstigsten Bewerber vorzunehmen. Dieses fand am 14.07.2015 mit dem Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH aus Wandlitz statt.
In Auswertung dieses Bietergesprächs unter Darlegung der planerischen Vorgehensweise wird die Empfehlung gegeben, das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH mit den Planungs- und Ingenieurleistungen zu beauftragen mit der Prämisse, durch eine professionelle Begleitung die touristische Ausrichtung zu gewährleisten.
Folgende vergleichbare Projekte sind von der WATIPLAN GmbH schon erfolgreich geplant worden:
- Planung und Bauüberwachung für den Bau und die Beschilderung des Regionalradweges Birkenwerder-Wandlitz-Bernau-Werneuchen-Strausberg - Planung und Bauüberwachung für das Kooperationsprojekt zur Optimierung der Radwegbeschilderung im Gebiet des Naturpark Barnim.
Nach Auftragsvergabe an das Planungsbüro soll mit der Umsetzung des Projekts sofort gestartet werden. Hier ist ein Beginn im September 2015 geplant. Die bauliche Umsetzung ist ab 2016 vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen für den Rundwanderweg dem Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH in Wandlitz.
Anlagen: Anlage 1 Streckenverlauf Rundwanderweg Wandlitz Anlage 2 Aufgabenstellung zum Rundwanderweg Anlage 3 Sachstandsinformation Umsetzung Wanderwegekonzept vom Januar 2015
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