Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2015-0086  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Änderung der Grundstückseinfriedung
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2653
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.08.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
31.08.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Antragsunterlagen
Flurkartenauszug

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Abweichungsantrag von einer Festsetzung der Gestaltungssatzung „Dorf Wandlitz“ zu dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Kirchstraße 7, Flur 6, Flurstück 2653 zur Änderung der Grundstückseinfriedung vor.

 

Die Festsetzung besagt, dass zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin wirkende Einfriedungen von zwischen den Gebäuden befindlichen Hof- und Lagerflächen nur in einer Höhe von max. 1,8 m zulässig sind. Diese sind als geschlossene Bretterzäune, als Ziegel- oder Natursteinmauern sowie als Mauern mit feinstrukturierten Putz zu errichten.

 

Die zu erneuernde Mauer mit einem Tor hat bereits jetzt (Bestand) eine Hohe von 2,7 Metern.

Durch die Änderung soll der Torbogen entfernt und die Pfeiler auf 3,0 Meter erhöht werden. Die restliche Mauer bleibt in der Bestandshöhe von 2,7 Metern erhalten (siehe Antragsunterlagen).

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vereinbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung „Dorf Wandlitz“ § 13 zur Änderung der Grundstückseinfriedung zu zustimmen.

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (3 Seiten)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antragsunterlagen (379 KB)    
Anlage 2 2 Flurkartenauszug (135 KB)