Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2015-0088  

 
 
Betreff: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2754
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.08.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
31.08.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antragsunterlagen
Flurkartenauszug

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit einer Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg 108, Flur 6, Flurstück 2754 zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Überschreitung der zulässigen Traufhöhe vor.

 

Die Festsetzung besagt, dass die Traufhöhe von Gebäuden mit zwei Vollgeschossen maximal 6,4 m über dem jeweiligen Gebäude nächstgelegenen Höhenbezugspunkt (55,40 m über NN) liegen darf. Dies entspricht einer Traufhöhe von 62,40 m über NN.

Eine Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um bis zu maximal 0,40 m ist ausnahmsweise zulässig, wenn dies aufgrund der Höhenlage der Erschließung erforderlich ist. Demzufolge liegt die maximale Traufhöhe ausnahmsweise bei 6,80 Metern (62,20 m über NN).

 

Beantragt wird eine Traufhöhe, die bei 62,74 m über NN liegt. Diese überschreitet die ausnahmsweise maximal zulässige Traufhöhe nochmals um 0,54 m.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich nicht vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Überschreitung der ausnahmsweise zulässigen Traufhöhe (6,80 m/ 62,20) um 0,54 m auf 62,74 m über NN nicht zu zustimmen.

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (4 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antragsunterlagen (452 KB)    
Anlage 2 2 Flurkartenauszug (168 KB)