Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Töppersberg“ für das in dem Flurkartenauszug umrandete Gebiet der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 2808 bis 2811vor.
Der Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans als Wohnbaufläche dargestellt und hätte eine Größe von ca. 0,75 ha. Die Erschließung ist über eine Anbindung an die Prenzlauer Chaussee sowie über das Grundstück des Drogeriemarktes „Rossmann“ vorgesehen.
Geplant ist die Errichtung von fünf zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss.
Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung werden abgefragt. Der städtebauliche Vertrag befindet sich in Vorbereitung.
Der Vorhabenträger hat das Projekt bereits in mehreren Sitzungen vorgestellt. Mit Beschluss BV-GV2014-0080 sollte der Aufstellungsbeschluss vorbereitet werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Töppersberg“ gemäß § 2 ff. BauGB. Folgendes Planungsziel wird verfolgt: - Errichtung von fünf zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss
Anlagen:
- Geltungsbereich - Lageplan
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