Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Gemäß Beschluss Nr. BV-HA /2013-0333 wurde die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz mit den Planungsleistungen für den Straßenausbau einschließlich der Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Siedlungsgebiet „Glück auf“ im Ortsteil Wandlitz beauftragt. Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen zur Vorplanung soll nach entsprechender Bestätigung durch die Gemeindevertretung und nach erfolgter Anliegerbeteiligung die weitere Planung erfolgen. Die für die Vorplanung gegebene Aufgabenstellung beinhaltet einen Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise, die Herstellung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise, die Anlage von Entwässerungsmulden und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Die Vorplanung der Straßenbeleuchtung in der Bahnpromenade wurde in einer vorgezogenen Beschlussvorlage am 25.06.2015 durch die GV bereits bestätigt.
Die für die Vorplanung vorgesehen Längen der Anliegerstraßen betragen zusammen 1.885 m, mit folgenden Einzellängen:
- Asternweg 320 m - Pittweg 410 m zzgl. 55 m zur B 273 - Gladiolenstraße 365 m zzgl. 60 m südlicher Stich - Sonnenblumenstraße 425 m - Dahlienstraße 295 m
Die Straßen im Siedlungsgebiet „Glück auf“ sind derzeit durchgängig mit einer ungebundenen Tragschicht aus Recyclingmaterial befestigt und in einem überwiegend schlechten Zustand. Die Fahrbahnbreite liegt zwischen 4,00 m und 8,00 m. Der Straßenbereich ist ungeordnet und wird beidseitig durch einen Bestand von Laub- und Nadelbäumen eingefasst. Die Straßen sind jedoch bereits mit allen Medien wie Telekom, Strom Gas, Wasser und Abwasser ausgestattet. In den Straßen Pittweg, Dahlienstraße, Asternweg und in Teilen der Sonnenblumenstraße ist eine unzureichende und veraltete Straßenbeleuchtungsanlage punktuell vorhanden. Diese wird über Freileitungen an alten Beton- und Holzmasten betrieben. In der Gladiolenstraße ist keine Beleuchtung vorhanden. Bei der bestehenden Beleuchtung entsprechen weder die Lichtpunkabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarbe bzw. die Farbwiedergabe der DIN 50400. Die vorhandenen Holzmaste weisen im Erdbereich Fäulnisbefall auf, an den Betonmasten sind Haarrisse vorhanden. Die Standfestigkeit ist für weitere Jahre nicht gewährleistet. Die im Einsatz befindlichen HQL-Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad und verursachen hohe Energiekosten.
Die Entwässerung der unbefestigten Straßenfahrbahnen erfolgt derzeit großflächig über Versickerung im Straßenbereich und in den Seitenbereichen. Regenwassermulden sind nur vereinzelt unzureichend ausgebildet.
Auf Basis der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und der diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen - Leitfaden Brandenburg“, wurden die o.g. Straßen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den verfügbaren Straßenraumbreiten sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche als Wohnstraße geplant. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt, Spiel und Freizeit.
Die Querschnittsbemessung der Wohnstraßen richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, welches in allen Anliegerstraßen unter 400 Kfz / h liegt. Daher wurden Mischverkehrsflächen ohne die Anlage von gesonderten Gehwegen geplant.
Zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse und der Erschließung des Bebauungsbereiches sollen die Straßen der Siedlung „Glück auf“ mit einer Fahrbahnbefestigung aus Asphalt versehen werden und mit den erforderlichen Anlagen zur Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung ausgerüstet werden.
Im Zuge der Vorplanung wurden zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Grundstücke durch die Anwohner vorerst zwei Varianten des Straßenbaus betrachtet.
Variante 1: Die Variante1 berücksichtigte die Herstellung der Straßen mit einer Fahrbahnbreite von 5,10 m. Diese Ausbaubreite ermöglicht neben der besonderen Berücksichtigung des uneingeschränkten Parkens von Pkw’s auch das Begegnen von Lkw`s (z. Bsp. der Mühlabfuhr) und Pkw`s ohne den Bankettbereich zu befahren.
Variante 2: Die Variante 2 beinhaltet für alle genannten Anliegerstraßen eine Fahrbahnbreite von 4,80 m mit beidseitigem 0,50 m breiten Bankettstreifen. Die gewählte Fahrbahnbreite ermöglicht einen uneingeschränkten Begegnungsverkehr Pkw / Pkw. Im Übrigen ist auch das Vorbeifahren an, durch Besucher bzw. Dienstleister, abgestellte Kfz möglich. Der Lkw-Verkehr ist für die Anliegerstraßen aufgrund seiner geringen Häufigkeit nicht maßgebend. Das ggf. notwendige Vorbeifahren z.B. von Fahrzeugen zur Müllentsorgung kann unter der Voraussetzung der Mitbenutzung der Bankettbereiche gewährleistet werden.
Zusätzlich wurde in einer Variante 2a die Gestaltung der Fahrbahn des Pittweges als Einbahnstraße mit einer Ausbaubreite von 3,50 m betrachtet.
Die Varianten wurden in einem Vorgespräch mit dem Ortsvorsteher und Anliegervertretern erörtert.
Im Ergebnis dessen wurde die Variante 2 im Hinblick auf naturschutzrechtliche Belange sowie aus Kostengründen gegenüber der Variante 1 favorisiert.
Der Variante 2a wurde aus Gründen der längeren Verkehrswege, der geringen Verkehrssicherheit für die Fußgänger sowie der schlechten Möglichkeiten für den temporär haltenden und ruhenden Verkehr nicht zugestimmt.
Die gesamte Siedlung ist verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgeschildert. Die Straßen sind verkehrsrechtlich als gleichrangig eingestuft und unterliegen der Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“. Aufgrund der daraus resultierenden Verkehrsberuhigung ist in der Planung auf geschwindigkeitsdämpfende Einbauten verzichtet worden.
Aufgrund der ausreichenden Platzverhältnisse ist eine offene Regenentwässerungsanlage in Form von Regenwasserversickerungsmulden geplant.
Außerdem ist im Zuge des geplanten Straßenbaus die Herstellung der Grundstückszufahrten mit einer Regelbreite von 3,00 m an der Grundstücksgrenze und einer Breite von 5,00 m am Straßenanschluss in ihrer derzeitigen Anzahl und Lage in Pflasterbauweise vorgesehen.
Die vorliegende Vorplanung sieht weiterhin eine neue Beleuchtungsanlage in der Siedlung „Glück auf“ vor. Es sollen vorzugsweise die ortsteiltypischen Leuchten mit LED-Bestückung zum Einsatz kommen. Die Beleuchtungsmasten werden im Abstand von im Mittel 30 m mit einer Lichtpunkthöhe von 4,30 m angeordnet.
Die Verbesserung der Fahrbahnen in der Siedlung „Glück auf“ inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen sowie der Beleuchtungsanlage sind erschließungsbeitragspflichtig bzw. straßenbaubeitragspflichtig.
Der Gesamtinvestitionsumfang der Variante 2 beträgt geschätzte 1.174.129,25 €.
Der voraussichtlich zu erhebende Anliegerbeitrag für den Straßenbau beträgt gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz für den/die
- Asternweg ca. 3,54 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Pittweg ca. 5,24 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Gladiolenstraße ca. 2,52 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Sonnenblumenstraße ca. 3,16 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Dahlienstraße ca. 2,94 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche
Der Anliegerbeitrag variiert in den einzelnen Straßen in Abhängigkeit vom verfügbaren Straßenraum und dem daraus resultierenden Investitionsaufwand sowie in Abhängigkeit von den nach der Erschließungsbeitragssatzung zu berücksichtigenden anrechenbaren Grundstücksflächen.
Der voraussichtlich zu erhebende Anliegerbeitrag für die Herstellung der Beleuchtungsanlage beträgt gemäß der Erschließungsbeitragssatzung / der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz für den/die
- Asternweg ca. 1,64 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Pittweg ca. 1,15 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Gladiolenstraße ca. 0,75 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Sonnenblumenstraße ca. 0,90 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche - Dahlienstraße ca. 0,84 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche
Der Anliegerbeitrag variiert in Abhängigkeit vom Investitionsaufwand und den nach der Erschließungsbeitragssatzung bzw. Straßenbaubeitragssatzung zu berücksichtigenden anrechenbaren Grundstücksflächen.
Der Aufwand für die privaten Grundstückszufahrten ist gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. Die geschätzten Investitionskosten betragen ca. 240.139,98 € für Herstellung aller Zufahrten bis an die Grundstücksgrenzen. Daraus ergibt sich ein Kostenersatz in Höhe von ca. 95,00 €/m² hergestellte Zufahrtsfläche.
In der genannten Vorabstimmung wurde vom Ortsvorsteher angeregt, den Arbeitstitel für die Maßnahme in „Blumensiedlung Wandlitz“ umzubenennen.
Die Unterlagen der Vorplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Die Lagepläne sind im Ratsinformationssystem im Ordner „Siedlung Glück auf“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Straßen /RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Kommunalabgabegesetz des Landes Brandenburg (KAG) Baugesetzbuch (BauGB) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtssatzung – GZS)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorplanung zum Straßenausbau einschließlich der Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Siedlung „Glück auf“ des OT Wandlitz mit folgenden Parametern zu bestätigen und weiter zu führen:
-Asternweg -Pittweg -Gladiolenstraße -Sonnenblumenstraße -Dahlienstraße
Die Unterlagen zur Vorplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.
Anlagen:
Übersichtslageplan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |