Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Gaststätte "Zur Dampflok"
Ort: Wandlitz, Breitscheidstraße 23

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.11.2012  
A2-26/2012  
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Bebauungsplann "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz - Lärmgutachten -  
Enthält Anlagen
MV-GV/2012-0066  
Ö 7  
Erweiterung des bestehenden Schulergänzungsbaus II des Gymnasiums Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-HA/2012-0035  
Ö 8  
Ergänzung Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Schönfließ  
Enthält Anlagen
MV-HA/2013-0036  
Ö 9  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 10  
Straßenbau "Straße am See" im Ortsteil Stolzenhagen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0492  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:

 

?         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.

?         Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.

?         Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.

?         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

?         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

?         Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:

 

?         Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner Str.a.See einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

   
    15.01.2013 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:

 

?         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.

?         Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.

?         Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.

?         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

?         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

?         Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:

 

?         Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner Str.a.See einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    29.01.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:

 

?         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.

?         Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.

?         Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.

?         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

?         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

?         Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:

 

?         Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner Str.a.See einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    11.02.2013 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:

 

?         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.

?         Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.

?         Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.

?         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

?         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

?         Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:

 

?         Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner Str.a.See einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    21.02.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:

 

  • Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.
  • Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.
  • Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.
  • Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
  • Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:

 

  • Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner Str.a.See einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt ist befangen, 23 Stimmberechtigte)

Zustimmung:              22

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 11  
Variantenvorstellung zum Vorentwurf Sanierung Schulhof Basdorf  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0499  
Ö 12  
Radwegbau Lanke - Ützdorf, OT Lanke Bestätigung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0490  
Ö 13  
Bebauungsplan " Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemarkung Zerpenschleuse, Gemeinde Wandlitz -Aufstellungbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0491  
Ö 14  
Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0493  
Ö 15  
Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0494  
Ö 16  
Bebauungsplan "Louisenhain" Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0495  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wohnanlage an der Triftstraße", Gemarkung Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0303  
Ö 18  
Bauantrag zum Anbau eines Gemeinderaumes an bestehende Kirche, Gemarkung Wandlitz Flur 4, Flurstück 861  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0309  
N 19     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 20.11.2012    
N 20     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 21     Vergabe von Planungsleistungen Fachplanung Straßen- und Gehwegbau inklusive Beleuchtungsanlagen   BV-HA/2012-0304  
N 22     Vergabe von Planungsleistungen Fachplanung Geh-/ Radwegbau einschließlich Beleuchtung von Eberswalder Weg bis Netzknoten B 109 / B 167, OT Zerpenschleuse   BV-HA/2012-0305  
N 23     Vergabe von Planungsleistungen für die Teilsanierung der Kita in Wandlitz, Haus I Fachplanung Technische Ausrüstung- Elektroinstallation   BV-HA/2012-0306  
N 24     Vergabe von Planungsleistungen für die Teilsanierung der Kita in Wandlitz, Haus I Objektplanung - Gebäude   BV-HA/2012-0308