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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.11.2012 |
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A2-26/2012 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Bebauungsplann "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz
- Lärmgutachten - |
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MV-GV/2012-0066 |
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Ö 7 |
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Erweiterung des bestehenden Schulergänzungsbaus II des Gymnasiums Wandlitz |
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MV-HA/2012-0035 |
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Ö 8 |
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Ergänzung Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Schönfließ |
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MV-HA/2013-0036 |
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Ö 9 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 10 |
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Straßenbau "Straße am See" im Ortsteil Stolzenhagen |
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BV-GV/2012-0492 |
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VORLAGE |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen. Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße: ? Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen. ? Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden. ? Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken. ? Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen. ? Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. ? Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße: ? Erneuerung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt. |
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15.01.2013 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen. Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße: ? Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen. ? Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden. ? Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken. ? Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen. ? Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. ? Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße: ? Erneuerung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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29.01.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen. Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße: ? Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen. ? Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden. ? Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken. ? Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen. ? Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. ? Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße: ? Erneuerung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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11.02.2013 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen. Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße: ? Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen. ? Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden. ? Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken. ? Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen. ? Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. ? Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße: ? Erneuerung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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21.02.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße: - Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.
- Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.
- Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.
- Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
- Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße: - Erneuerung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: (Frau Brandt ist befangen, 23 Stimmberechtigte) Zustimmung: 22 Ablehnung: . Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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Ö 11 |
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Variantenvorstellung zum Vorentwurf
Sanierung Schulhof Basdorf |
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BV-GV/2013-0499 |
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Ö 12 |
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Radwegbau Lanke - Ützdorf, OT Lanke
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2012-0490 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan " Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemarkung Zerpenschleuse, Gemeinde Wandlitz
-Aufstellungbeschluss- |
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BV-GV/2012-0491 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0493 |
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Ö 15 |
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Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0494 |
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Ö 16 |
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Bebauungsplan "Louisenhain" Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0495 |
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Ö 17 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wohnanlage an der Triftstraße", Gemarkung Klosterfelde |
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BV-HA/2012-0303 |
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Ö 18 |
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Bauantrag zum Anbau eines Gemeinderaumes an bestehende Kirche, Gemarkung Wandlitz
Flur 4, Flurstück 861 |
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BV-HA/2012-0309 |
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N 19 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 20.11.2012 |
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N 20 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 21 |
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Vergabe von Planungsleistungen
Fachplanung Straßen- und Gehwegbau inklusive Beleuchtungsanlagen |
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BV-HA/2012-0304 |
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N 22 |
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Vergabe von Planungsleistungen
Fachplanung Geh-/ Radwegbau einschließlich Beleuchtung von Eberswalder Weg bis Netzknoten B 109 / B 167, OT Zerpenschleuse |
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BV-HA/2012-0305 |
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N 23 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Teilsanierung der Kita in Wandlitz, Haus I
Fachplanung Technische Ausrüstung- Elektroinstallation |
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BV-HA/2012-0306 |
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N 24 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Teilsanierung der Kita in Wandlitz, Haus I
Objektplanung - Gebäude |
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BV-HA/2012-0308 |
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