Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Inhalt der Mitteilung
Der Landkreis Barnim beabsichtigt die Erweiterung des Ergänzungsbaus II des Gymnasiums Wandlitz auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 130, Flur 6, Flurstücke 509/2 und 510. Das Gebäude Schulergänzungsbau II wurde 1994 eingeschossig und vom Hauptgebäude getrennt errichtet. Durch den Erweiterungsbau soll die Anzahl der Kursräume auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung von 6 auf 9 erhöht und die Ausstattung mit sanitären Anlagen erweitert werden. Der Ergänzungsbau wird durch einen Gang mit dem Hauptgebäude verbunden.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche Schule dargestellt und dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Gemäß § 34 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist im unbeplanten Innenbereich ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die unmittelbare Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bauantrag zur Erweiterung des Schulergänzungsbaus des Gymnasiums Wandlitz zur Kenntnis.
Anlagen:
Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |