Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Bereits in den Jahren 2002 und 2003 ist der erste Teil der Straße am See, zwischen Lanker Chaussee und Igelstraße, in Asphaltbauweise hergestellt worden.
Für den restlichen Abschnitt bestand die Aufgabe eine Regulierung des Straßenverlaufes vorzunehmen.
Über mehrere Jahrzehnte hinweg hat sich in zwei Bereichen eine Straßenführung abseits der parzellierten Grundstücke herausgebildet. Nach der mittlerweile fast durchgängigen Bebauung der Parzellen war nun vor dem Straßenbau die Verlegung der bogenförmig durch das Waldgebiet verlaufenden Straßenabschnitte auf die Wegeflurstücke vorzubereiten. Die entsprechenden naturschutzrechtlichen und landschaftsplanerischen Erlaubnisse liegen vor. Für die Durchführung der geforderten Ersatzmaßnahmen wurde ein Aufforstungsvertrag abgeschlossen.
Der gegenwärtige Straßenverlauf ist unbefestigt und weist starke Unebenheiten auf. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Durch die sich ständig verändernde Fahrbahnoberfläche ist eine geordnete Verkehrsführung nicht gegeben. Der Straßenraum ist größtenteils unbeleuchtet. Dadurch sind, vor allem für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer, in den Abendstunden eventuelle Gefahrensituationen schwer erkennbar.
Es ist geplant die Fahrbahn mit einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise auszubauen. Das anfallende Niederschlagswasser soll über beidseitig angelegte Mulden bzw. Muldenrigolen abgeleitet werden und vor Ort versickern. Auf Grund der geringen Verkehrsraumbreite kann die Fahrbahn im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) nur mit einer Breite von 4,00 m befestigt werden. Zum Schutz der Entwässerungsmulden wird die Fahrbahn in diesem Bereich mit Hochborden eingefasst. In dem Sackgassenbereich kann keine Wendemöglichkeit für dreiachsige Entsorgungsfahrzeuge ausgebaut werden. Daher ist ein Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken herzustellen. Die Befestigung der Grundstückszufahrten ist mit Betonsteinpflaster geplant.
Hinsichtlich der Beleuchtungsanlage ist es vorgesehen, die gleichen oder gleichwertigen Lampen wie in dem Siedlungsgebiet „Stolzenfels“ (Typ Sarah) zu verwenden. Der Abstand der Leuchten wird durchschnittlich 32 m betragen und zwischen der Fahrbahn und den seeseitigen Grundstücken aufgestellt.
Im Abschnitt zwischen der Lanker Chaussee und der Igelstraße sind Lampenköpfe an den vorhandenen Freileitungsmasten der E.ON edis AG montiert. Hinsichtlich der Nutzung der Freileitungsmaste und -Leitungen wurde mit der E.ON edis AG ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die Verkehrssicherungspflicht, einschließlich der Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten obliegen demnach der Kommune. Für die Überlassung der Masten wird von der E:ON edis AG ein jährliches Nutzungsentgelt erhoben. Verschiedene Holzmasten weisen im erdberührenden Bereich Fäulnisbefall auf und bei einigen Betonmasten sind Haarrisse erkennbar. Die elektrotechnische Installation ist veraltet und spröde, so dass ein hoher Energieverbrauch und Unterhaltungsaufwand verursacht wird. Um die Straße am See mit einen gleichmäßigen Ausbaustandart auszustatten, ist es vorgesehen auch hier die Beleuchtungsanlage herzustellen.
Für den Abschnitt von der Igelstraße bis zur Straßeneinmündung An der Trift sind nach Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) Anliegerbeiträge zu erheben. Dabei fließen nur die bebaubaren Grundstücke in die zu veranschlagenden Grundstücksflächen ein. Der sich daraus ergebende Umlagesatz beträgt ca. 4,07 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrten betragen ca. 80,00 € für 1m² hergestellter Zufahrt.
Bei dem Abrechnungsgebiet von der Straßeneinmündung An der Trift bis zur Uferstraße handelt es sich um eine Außenbereichsstraße für die keine Anliegerbeiträge erhoben werden können.
Für den Straßenabschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße, sind für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Anliegerbeiträge nach der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz, in Verbindung mit dem Kommunalen Abgabengesetz (KAGBbg) zu erheben. Der sich daraus ergebende Anliegerbeitrag beträgt voraussichtlich 0,43 €/m² anrechenbarer Grundstückfläche.
Es wurden zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt in denen für den jeweiligen Abschnitt der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert wurde. Die Protokolle sind in der Anlage beigefügt. Nach dem Beitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt.
Es ist vorgesehen die Baumaßnahme, in Abhängigkeit von der Bewilligung der beantragten Förderung, im III. und IV. Quartal 2013 durchzuführen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:
? Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen. ? Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden. ? Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken. ? Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen. ? Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. ? Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:
? Erneuerung der Beleuchtungsanlage.
2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3. Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
Anlagen: Protokoll Einwohnerversammlung vom 04.12.12 Protokoll Einwohnerversammlung vom 11.12.12
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