Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage an der Triftstraße“ im Ortsteil Klosterfelde. Der Bebauungsplan setzt als Dachformen Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 30° bis 45° fest.
Der Antragsteller beabsichtigt ein zweigeschossiges Musterwohnhaus mit Pultdach mit 7° Dachneigung zu errichten.
Durch die beantragte Befreiung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung der Dachform sowie der Dachneigung. Anlagen: Flurkartenauszug Lageplan Ansicht Ost Ansicht Süd
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||