Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0491  

 
 
Betreff: Bebauungsplan " Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemarkung Zerpenschleuse, Gemeinde Wandlitz
-Aufstellungbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:Z 612601
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.01.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich

Begründung / Erläuterung

Im Juni 2012 bekundete die Gemeindevertretung mit Beschluss, dass für den Bereich der Ortslage Dorf Zerpenschleuse, entlang der B 109, ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Grund sind die nicht zulässigen Regelungen in der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse zur Freihaltung der Vorgärten von baulichen Anlagen. Diese Festsetzungen dürfen nicht Bestandteil einer Gestaltungssatzung sein.

Die Verwaltung beabsichtigt für den Bereich der Ortslage Zerpenschleuse, entlang der Berliner Straße und der Schorfheidestraße, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Der Bebauungsplan ist ein geeignetes Mittel um die städtebaulichen Belange der Entwicklung des Ortsteils entlang der Bundesstraße zu steuern. Dieses Verfahren wird ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung und ohne Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt.

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 18 ha. Dabei werden für diesen Bereich die Grenzen der bestehenden Innenbereichssatzung Zerpenschleuse beachtet.

 

Das ausgewählte Planungsbüro war bereits in der Vergangenheit in der Gemeinde tätig.

 

Im Haushaltsplan 2013 wurden 20 T€r Planungskosten und 10 T€r evtl. notwendige Vermessungsleistungen eingestellt.                        

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§§ 1 und 2 Baugesetzbuch


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

30.000

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

51100 529159

 

30.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das auf dem beigefügten Flurkartenauszug gekennzeichnete Areal, mit einer Gesamtfläche von ca. 18 ha, ist ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.


Anlagen:

Flurkartenauszug - Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (325 KB)