Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Juni 2012 bekundete die Gemeindevertretung mit Beschluss, dass für den Bereich der Ortslage „Dorf Zerpenschleuse“, entlang der B 109, ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Grund sind die nicht zulässigen Regelungen in der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse zur Freihaltung der Vorgärten von baulichen Anlagen. Diese Festsetzungen dürfen nicht Bestandteil einer Gestaltungssatzung sein. Die Verwaltung beabsichtigt für den Bereich der Ortslage Zerpenschleuse, entlang der Berliner Straße und der Schorfheidestraße, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Der Bebauungsplan ist ein geeignetes Mittel um die städtebaulichen Belange der Entwicklung des Ortsteils entlang der Bundesstraße zu steuern. Dieses Verfahren wird ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung und ohne Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 18 ha. Dabei werden für diesen Bereich die Grenzen der bestehenden Innenbereichssatzung Zerpenschleuse beachtet.
Das ausgewählte Planungsbüro war bereits in der Vergangenheit in der Gemeinde tätig.
Im Haushaltsplan 2013 wurden 20 T€ für Planungskosten und 10 T€ für evtl. notwendige Vermessungsleistungen eingestellt.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 1 und 2 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Für das auf dem beigefügten Flurkartenauszug gekennzeichnete Areal, mit einer Gesamtfläche von ca. 18 ha, ist ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses. Anlagen: Flurkartenauszug - Geltungsbereich
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