Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2012-0309  

 
 
Betreff: Bauantrag zum Anbau eines Gemeinderaumes an bestehende Kirche, Gemarkung Wandlitz
Flur 4, Flurstück 861
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35Aktenzeichen:W 6300083/12
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiung zum BebauungsplanWandlitzsee Nord III“ und Abweichung von der Stellplatzsatzung auf dem Kirchengrundstück, Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 2, Flur 4, Flurstücke 861 vor.

 

Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im allgemeinen Wohngebiet, hier der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 (ges. 0,3).

Diese wird aber bereits jetzt und auch schon zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes deutlich durch die vorhandene Bebauung (katholische Kirche mit zugehörigem Wohnhaus, Nebengebäuden sowie Stellplätzen, Zuwegungen und Zufahrten) überschritten.

Im jetzigen Zustand beträgt die GRZr das Hauptgebäude 0,3 und gesamt 0,53. Durch den Abbruch von Nebengebäuden und den geplanten Anbau eines Gemeinderaumes an die katholische Kirche rden sich diese Kennzahlen nicht wesentlich ändern.

 

r die Bestandsgebäude und das geplante Bauvorhaben ergibt sich laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz auf dem Vorhabengrundstück ein Bedarf von 12 Stellplätzen, von denen mindesten zwei behindertengerecht ausgebaut werden müssen.

Die für die gewöhnliche Nutzung (Jugendarbeit, Wohnhaus) des Kirchengrundstückes benötigten vier Stellplätze sowie zwei barrierefreie sind auf dem Vorhabengrundstück selbst untergebracht.

Der Fehlbedarf (sechs Stellplätze)r die punktuelle Nutzung (Gottesdienst) des katholischen Kirchengebäudes kann über privatrechtliche Vereinbarungen nachgewiesen werden. Diese Vereinbarungen erlauben die Nutzung der in der Nachbarschaft in ausreichender Anzahl vorhandenen Stellplätze und können bei Bedarf durch den Vorhabenträger vorgelegt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ und die Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz städtebaulich vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.     Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation (Kirchengrundstück) kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wandlitzsee Nord III herangezogen werden.

 

2.     Der beantragten Abweichung nach § 6 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz zu zustimmen.


Anlagen:

 

-          Auszug Antragsunterlagen (5 Seiten)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Antragsunterlagen (258 KB)