Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0499  

 
 
Betreff: Variantenvorstellung zum Vorentwurf
Sanierung Schulhof Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 12Aktenzeichen:12/B
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.01.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf vertagt   
29.01.2013 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
28.01.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Basdorf vore V1 reduziert
Basdorf vore V2 reduziert
Basdorf vore V3

Für die Sanierung des Schulhofes in Basdorf –Teilfläche 1 (Fläche vor dem Haupteingang) wurden im Rahmen eines Vorentwurfes 2 Variantenlösungen für die Sanierung erarbeitet
Begründung / Erläuterung

 

Für die Sanierung des Schulhofes in Basdorf –Teilfläche 1 (Fläche vor dem Haupteingang) wurden im Rahmen eines Vorentwurfes 2 Variantenlösungen für die Sanierung erarbeitet.

 

 

Variante 1

(Auszug aus der Vorentwurfsbeschreibung des Landschaftsarchitekturbüro Schrickel + Partner)

 

Diese Variante basiert auf einer grafisch wirksamen Umsetzung von Verkehrs- übungselementen für Radfahrer und Skater. Wenn die Elemente nicht zur Übung der Kurven-, Strecken-, Unebenheits- oder Geschwindigkeitskontrolle auf dem Fahrrad verwendet werden, fungieren sie als Anregungen für Bewegungs- und Fantasiespiele. Als Entree zur Schule und als Ausblick aus den Klassenräumen, sollte die plakative Energie, Bewegung und Kreativität zum Ausdruck bringen.

Bunte Farbschichten und flache Reliefelemente aus Stahlbeton werden auf eine glatte Asphaltfläche aufgebracht. Ganz unbewusst und spielerisch wird die individuelle Radfahrkompetenz verbessert, in dem die für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr notwendigen motorischen Fähigkeiten geschult werden.

 

Mit Liefer- und Schneeräumungs- oder Reinigungsfahrzeugen können die Elemente ungehindert überfahren werden.

 

Rampe, Überdachungen, Geländer und Sitzelemente sind Bestandteile des grafischen Gebildes. So wirkt der ganze Hof wie ein drei-dimensionales Brettspiel, in dem die Kinder sich kreativ austoben können. In Gegensatz zu herkömmlichen Brettspielen werden hier aber die Regeln von den Kindern selber erfunden.

 

Straßenseitig befindet sich die „Teenielounge“, die durch einen Gehölzstreifen von der Straße abgeschirmt und in die vorhandene Überdachung integriert wird.

 

Der Müllstellplatz befindet sich auf der anderen Seite der Zufahrt zur Turnhalle, um qualitative Einschränkungen der Eingangs-, Spiel- und Aufenthaltsbereiche zu vermeiden.

 

 

Variante 2

(Auszug aus der Vorentwurfsbeschreibung des Landschaftsarchitekturbüro Schrickel + Partner)

 

Diese Variante basiert auf der Grundlage des naturnahen Spielplatzes gem.  GUV-SI 8014.

Die Nachfrage an der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen nimmt gegenwärtig enorm zu. Insbesondere Kinder der 1. und 2. Klassen haben großen Drang, Strukturen, Lebewesen und Materialien aus der Natur näher zu erkunden und spielerisch einzubeziehen.

 

Die relativ ruhige, vordere Zone des Schulgeländes bietet sich als naturnaher Spiel- und Aufenthaltsraum an. Entlang der breiten, mittigen Durchwegung erstreckt sich eine vielfältige Spiel- und Aufenthaltszone. Hier befinden sich dichte Gehölzgruppen, kleinkronige Bäume, Findlinge, Baumstubben und –Äste,

Weidenkonstruktionen, ein Insektenhotel, ein Schülergarten, ein Sand- und Wasserspielplatz, loses Material und kleine Sitzplätze. Als „aktiver“ natürlicher Bodenbelag werden vorwiegend Holzschnitzel verwendet. Zur Aufsicht sind auf der gegenüber liegenden Seite weitere Sitzbänke platziert. Eine Mini-Arena aus Naturstein, eine „Lümmelbaumkrone“ und der große Platz vor dem Haupteingang sind für Gruppenaktivitäten vorgesehen. Der Schwerpunkt bei der Gestaltung dieser Variante liegt auf Vielfalt.

 

Wie in der 1. Variante werden Laternen zur Beleuchtung des Hofes sowie eine Behindertenrampe zum Haupteingang vorgesehen.

 

Der ehemalige Fahrradstellplatz wird als grüner „Paradiesgarten“ für die älteren Kinder gestaltet. Die befestigten und überdachten Bereiche werden reduziert um Raum für Sträucher und für den begrünten Müllstellplatz zu schaffen

 

 

Seitens des Bauamtes ist einzuschätzen, dass bei einem naturnahen Schulhof mit höherem Unterhaltungsaufwand zu rechnen ist. Es stellt sich daher die Frage, ob diese „Linie“ beibehalten werden soll oder die Vielfalt hinsichtlich der Ausgestaltung der Spielmöglichkeiten mit einem grundsätzlich neuen „Spielplatztyp“ gefördert werden soll.

Von daher sollte in den Gremien eine grundsätzliche Positionierung erfolgen und im Protokoll festgehalten werden.

 

Zur Beachtung, in unmittelbarer Nähe befindet sich der neu errichtete naturnahe öffentliche Spielplatz.

 

Die voraussichtlich geschätzten Baukosten liegen bei beiden Varianten bei ca. 170.000,-€.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

250.000,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

21110 785100

2111001001

250.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

1.)   Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterplanung des Schulhofes nach Variante 1 (die plakative) der Vorplanung.

 

oder

 

2.)   Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterplanung des Schulhofes nach Variante 2 (die naturnahe) der Vorplanung.

 

oder

 

3.)   Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterplanung des Schulhofes nach der weiterentwickelten Variante 1 als Variante 3 der Vorplanung.


Anlagen:

 

1.     ) Variante 1 die plakative  (A4)

2.     ) Variante 2 die naturnahe (A4)

3.     ) Variante 3 weiterentwickelte Variante 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Basdorf vore V1 reduziert (346 KB)    
Anlage 2 2 Basdorf vore V2 reduziert (413 KB)    
Anlage 3 3 Basdorf vore V3 (1694 KB)