Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschlussnummer BV-GV/2012-0493 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 10 Baugesetzbuch § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“ wird als Satzung beschlossen. Die Begründung zu diesem wird gebilligt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
- Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“ mit Begründung
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