Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0494  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
A_Satzung 650_PLZ
B_Satzung Deck Thälmannstr
B_Satzung Thälmannstr Text
C_Anlage 1 Bestand
C_Anlage 2 Studie

Begründung / Erläuterung

 

Mit Beschlussnummer BV-GV/2012-0493 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 10 Baugesetzbuch

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der BebauungsplanWohnanlage Thälmannstraße wird als Satzung beschlossen. Die Begründung zu diesem wird gebilligt.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

-          BebauungsplanWohnanlage Thälmannstraße mit Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A_Satzung 650_PLZ (1252 KB)    
Anlage 2 2 B_Satzung Deck Thälmannstr (46 KB)    
Anlage 3 3 B_Satzung Thälmannstr Text (1460 KB)    
Anlage 4 4 C_Anlage 1 Bestand (321 KB)    
Anlage 5 5 C_Anlage 2 Studie (166 KB)