Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0490  

 
 
Betreff: Radwegbau Lanke - Ützdorf, OT Lanke
Bestätigung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.01.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Plan A3

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Im II. Quartal 2012 erhielt die Gemeinde Wandlitz vom Landkreis Barnim Fördermittel für die Planung einer Radwegverbindung zwischen Lanke und Ützdorf.

Die HVB Ingenieurgesellschaft mbH wurde danach mit der Erarbeitung von Planungsleistungen für diesen Radwegbau beauftragt. 

 

Die noch fehlende Radwegverbindung zwischen Lanke und Ützdorf ist als Be-reichsradwanderweg bereits Bestandteil der 4-Wege-Netzkonzeption des LK Barnim. Außer der ortsteilverbindenden Funktion innerhalb des Gemeindegebietes Wandlitz hat diese geplante Wegeführung auch Bedeutung als Teilstück der regionalen Verbindung zwischen dem Fernradwanderweg Berlin - Usedom und den parallel der      B 109 verlaufenden Radwegen.

 

Basierend auf dem Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz war zunächst vorgesehen, den bereits vorhandenen ca. 2 km langen Wanderweg nördlich des Obersees in ungebundener Ausführung mit Naturmaterial zum Radwanderweg auszubauen. Im weiteren Planungsverlauf wurde ergänzend zu dieser Trasse eine weitere Variante mit aufgenommen. Diese geht von einer Wegeführung südlich des Obersees und südlich der L 29 sowie straßenparallel zur L 29 (Straße „Am Obersee bzw. Wandlitzer Straße“) aus.

Beide Varianten verbinden die Ortsteile Lanke und Ützdorf und nutzen die vorhan-denen Autobahnunterführungen der A 11 (Am Obersee bzw. an der L 29).

 

Um die Genehmigungsfähigkeit der Varianten im Vorfeld weiterer Planungsschritte abzuklären, wurde am 11.09.2012 eine gemeinsame Begehung vor Ort mit allen beteiligten Trägern öffentlicher Belange (Landesbetrieb Straßenwesen, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Forstverwaltung) durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine grundsätzliche Zustimmung zu beiden Varianten in Aussicht gestellt, wobei der Radwegführung straßenbegleitend zur L 29 insbesondere aus dem Blickwinkel der „sozialen“ Sicherheit der Vorzug eingeräumt wurde.

 

Generell ist vorgesehen, gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) den Radweg in einer Regelbreite von 2,00 m herzustellen. Die geplante Ausbaulänge beträgt ca. 2,2 km. Als Wegebefestigung sind Asphalt bzw. eine wassergebundene Decke vorgesehen. 

 

Die in der Vorplanung untersuchten Varianten sind im Erläuterungsbericht dargestellt und kostenmäßig gegenübergestellt:

 

 

Variante 1 - Radweg nördlich des Obersees

 

Verlauf: von der Einmündung des Prendener Weges (in Höhe der Restauration       

             „Hotel Jägerheim“) bis zum Ende der Bebauung, weiter über den Pren-

              dener Weg bis zur Autobahnbrücke der A11 und weiterführend über den             

              Uferweg Strandbad „Am Obersee“ bis zur Einmündung der Landesstraße

              L 29 „Am Obersee“

?         der „Prendener Weg“ bzw. der Uferweg „Am Obersee“ sind ausgewiesene Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Wandlitz

?         der „Prendener Weg ist im vorderen Abschnitt (bis zur Bebauung) als unbefestigte Straße und im weiteren Verlauf als unbefestigter Wanderweg / Forstweg (Sand / Schotter / Waldboden) vorhanden

?         aus Sicht des Gewässer- und Naturschutzes bestehen keine Bedenken

?         die Entwässerung ist aufgrund der ungebundenen Decke unproblematisch

?         durch die Nutzung auch für den Forstverkehr besteht perspektivisch jedoch ein dauerhaft erhöhter Unterhaltungsaufwand 

?         Trasse ist topografisch günstig als Ortsteilverbindung und für den Tourismus   

?         Trassenführung kann jedoch kaum soziale Sicherheit bieten

?         die vorgesehene Befestigung erfolgt als wassergebundene Decke außer im Bereich der Autobahnunterführung (hier Asphaltierung erforderlich) 

?         Länge ca. 2.150 m, Regelbreite 2,00m ? Kosten ca. 183.000.

 

 

Variante 2 - Radweg südlich des Obersees und südlich der L 29  

 

Verlauf: von der Einmündung der Straße „Am Liepnitzsee“ (Höhe Parkplatz der

              Restauration „Hotel Jägerheim“) bis zum Ortsausgang Ützdorf straßen-

              parallel zur L 29, weiter ab Ortsausgang Ützdorf straßenparallel zur L 29

bis zur Autobahnbrücke der A11 und weiterführend straßenparallel bis zur

              Forstwegeinmündung („Trichter“), von dort weiter über eine vorhandene

              Waldschneise - die über einen Höhenrücken in ca. 10 - 20 m Entfernung

              zur Fahrbahn abgesetzt führt, dann ab Ortseingang Lanke weiter als

              befestigter Gehweg parallel zur L 29 bis zur Einmündung Strandbad

?         Flächen südlich der L 29 befinden sich im Eigentum des Landes Brandenburg bzw. der Berliner Forsten, daher Abstimmung bzw. vertragliche Regelungen zur Nutzung erforderlich, ggf. Grunderwerb

?         generell sind eingeschränkt vorhandene Wege für einen Ausbau nutzbar

?         in der Ortslage Ützdorf müsste die Fahrbahn verschmälert und der Durchlass über den Fließ baulich erweitert werden 

?         ab Ortsausgang Ützdorf bis zur Forstwegeinmündung soll der unbefestigte Grünbereich hinter den Leitplanken genutzt werden, ab Forstwegeinmündung ist die Nutzung der Waldschneise möglich

?         aus Sicht des Gewässerschutzes gibt es Forderungen zum Schutz der bestehenden Fahrbahn- und Autobahnentwässerung, aus Sicht des Naturschutzes sind Auflagen aufgrund unumgänglicher Baumfällungen zu erwarten (Ausgleichsmaßnahmen)  

?         die Nutzung für den Forstverkehr ist unproblematisch, ggf. erfolgt eine Übernahme der Verkehrssicherung zur Totholzentfernung durch die Berliner Forsten   

?         Trasse ist topografisch günstig als Ortsteilverbindung und für den Tourismus   

?         wegen der straßenbegleitenden Wegeführung bietet diese Trassenführung ein hohes Maß an sozialer Sicherheit

?         die vorgesehene Befestigung erfolgt ausschließlich in Asphalt

?         Länge ca. 2.180 m, Regelbreite 2,00m ? Kosten ca. 297.000.

 

 

Zusammenfassend betrachtet werden beide Varianten den Ansprüchen an einen umweltschonenden und verkehrssicheren Radweg gerecht. Aus touristischer und finanzieller Sicht erscheint Variante 1 attraktiv und sinnvoll.

Jedoch ist bei diesem Vergleich der beiden Varianten dem Aspekt der sozialen Sicherheit ein besonderer Stellenwert einzuräumen ((vgl. Expertise des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) zu den „Grundsätzen für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes“)). Danach müssen sich Radfahrerinnen und Radfahrer auf Radwegen auch „sozial“ sicher fühlen können. Dies betrifft vor allem Kinder, Jugendliche, Frauen sowie auch ältere Menschen, denn lange Strecken durch unbewohntes Gebiet können Ängste auslösen.

Existieren jedoch Wege mit einer höheren Nutzungsfrequenz und einer guten Überschaubarkeit, wo regelmäßiger KFZ-Verkehr auf dem gleichen Weg oder in unmittelbarer Nähe stattfindet, ist dies aus dem Aspekt der „sozialen“ Sicherheit  gegenüber kaum genutzten Wegen von Vorteil.  

Der Variante 2  ist unter diesem Gesichtspunkt der Vorzug zu geben.

 

Aufgrund des finanziell hohen Kostenaufwandes zur Umsetzung der Variante 2 ist es jedoch erforderlich, im Rahmen eines weiteren Fördermittelantrages bei der LAG Barnim um Unterstützung zu ersuchen.

 

Das Bauamt der Gemeinde Wandlitz schlägt den Radwegbau nach Variante 2 vor.  

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

HOAI, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

ERA 2010 - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgkVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Planungs- und Herstellungskosten)  ? Variante 1                                                      

                                                                                                                   ? Variante 2                                                        

ca. 183.000.00 €

ca. 297.000,00 € 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

  9.150,00 (Variante 1)

14.850,00 (Variante 2)

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012

54100.785200

5410003005

  13.000,00 €

 

2013

54100.785200

5410003005

150.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Radwegbau Lanke - Ützdorf nach der Variante 2  (Radweg südlich des Obersees und südlich der L 29, straßenparallel) aus der Vorplanung weiter zu planen.

 

Zur Vorbereitung der finanziellen Sicherstellung sind Fördermittel zu akquirieren.

 

Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtslageplan mit Radwegvarianten 1 und 2 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan A3 (2068 KB)