Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenbau "Straße am See" im Ortsteil Stolzenhagen  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Gaststätte "Zur Dampflok"
Ort: Wandlitz, Breitscheidstraße 23
BV-GV/2012-0492 Straßenbau "Straße am See" im Ortsteil Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   

Nach kurzer Einführung von Herrn Stumpf erläuterte Herr Matlik vom Planungsbüro WATIPLAN die Straßenplanung. Er ging dabei besonders auf die Querschnittsgestaltung und die Regenentwässerung ein. So soll durchgängig das Asphaltband mit einem Dachgefälle versehen werden. Die beidseitig angeordneten Mulden haben eine Regelbreite von 2,5,m. Eine Ausnahme bildet der kurze Sackgassenbereich im südlichen Abschnitt. Hier muss wegen der Platzverhältnisse auf ein Bankett verzichtet werden. Die Fahrbahn wird dort durch Hochborde (auf Lücke gesetzt) begrenzt. Die schmaleren Mulden werden durch darunter liegende Versickerungsschichten leistungsfähiger ausgeführt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:

 

?         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.

?         Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.

?         Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.

?         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

?         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

?         Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:

 

?         Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner Str.a.See einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .