Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zum Stand des Bauvorhabens „Seniorenpflegeheim“ auf dem Grundstück Prenzlauer Chaussee 148, Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1210 wird Folgendes mitgeteilt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „SPH Haus am Wandlitzsee.
Im Rahmen der Prüfung des beantragten Vorhabens auf Übereinstimmung mit den Festsetzungen des (zukünftigen) Bebauungsplanes wurden Abwägungsmängel bei der Lösung der dem Bebauungsplan zurechenbaren Immissionsschutz-Konflikte festgestellt.
Insbesondere die Verlagerung der Konfliktlösung auf das laufende Baugenehmigungsverfahren – ohne eine vorherige prognostische Beurteilung und Entscheidung im Bebauungsplanverfahren – ruft nach den getroffenen Aussagen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) und der hierauf folgenden Abwägungsentscheidung der Gemeindevertretung Bedenken hervor.
Mit Verweis auf den Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wandlitz vom 14.06.2012 (s. Abwägungsprotokoll, lfd. Nr.4) liegt das vom LUGV geforderte schalltechnische Gutachten zur Bewertung der Lärmemissionen in dem als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzten Teil des Plangebietes bislang nicht vor. Gleichwohl hat der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeinde erklärt, dieser Forderung nachzukommen.
Infolge dieses (noch) nicht vorliegenden schalltechnischen Gutachtens fehlt der Gemeinde Wandlitz der Nachweis darüber, dass der mögliche Immissionsschutz-Konflikt entweder nicht besteht, oder durch geeignete Maßnahmen zu lösen wäre. Im Bauantrag sind zwar hinsichtlich (und ausschließlich) des Verkehrslärms aufgrund der Bundesstraße (B 109) Schallschutzmaßnahmen geplant. Ob diese jedoch ausreichend sind, kann gegenwärtig durch die untere Bauaufsichtsbehörde nicht geprüft werden.
Die Vorlage besagten Gutachtens, welches sich zurzeit in Erarbeitung befindet, ist zwingend erforderlich und bedarf unter Umständen einen Satzungsänderungsbeschluss durch die Gemeindevertretung in einer Sondersitzung, um den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und die Umsetzung des Bauvorhabens nicht weiter zu verzögern.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff. Baugesetzbuch Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den oben dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.
Anlagen:
- Auszug Abwägungsprotokoll
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