Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2012-0066  

 
 
Betreff: Bebauungsplann "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz
- Lärmgutachten -
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Auszug Abwägungsprotokoll

Begründung / Erläuterung

Zum Stand des Bauvorhabens „Seniorenpflegeheim“ auf dem Grundstück Prenzlauer Chaussee 148, Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1210 wird Folgendes mitgeteilt:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „SPH Haus am Wandlitzsee.

 

Im Rahmen der Prüfung des beantragten Vorhabens auf Übereinstimmung mit den Festsetzungen des (zukünftigen) Bebauungsplanes wurden Abwägungsmängel bei der Lösung der dem Bebauungsplan zurechenbaren Immissionsschutz-Konflikte festgestellt.

 

Insbesondere die Verlagerung der Konfliktlösung auf das laufende Baugenehmigungsverfahren ohne eine vorherige prognostische Beurteilung und Entscheidung im Bebauungsplanverfahren ruft nach den getroffenen Aussagen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) und der hierauf folgenden Abwägungsentscheidung der Gemeindevertretung Bedenken hervor.

 

Mit Verweis auf den Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wandlitz vom 14.06.2012 (s. Abwägungsprotokoll, lfd. Nr.4) liegt das vom LUGV geforderte schalltechnische Gutachten zur Bewertung der Lärmemissionen in dem als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzten Teil des Plangebietes bislang nicht vor. Gleichwohl hat der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeinde erklärt, dieser Forderung nachzukommen.

 

Infolge dieses (noch) nicht vorliegenden schalltechnischen Gutachtens fehlt der Gemeinde Wandlitz der Nachweis darüber, dass der mögliche Immissionsschutz-Konflikt entweder nicht besteht, oder durch geeignete Maßnahmen zu lösen wäre.
 

Im Bauantrag sind zwar hinsichtlich (und ausschließlich) des Verkehrslärms aufgrund der Bundesstraße (B 109) Schallschutzmaßnahmen geplant. Ob diese jedoch ausreichend sind, kann gegenwärtig durch die untere Bauaufsichtsbehörde nicht geprüft werden.

 

Die Vorlage besagten Gutachtens, welches sich zurzeit in Erarbeitung befindet, ist zwingend erforderlich und bedarf unter Umständen einen Satzungsänderungsbeschluss durch die Gemeindevertretung in einer Sondersitzung, um den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und die Umsetzung des Bauvorhabens nicht weiter zu verzögern.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 ff. Baugesetzbuch

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den oben dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

 


Anlagen:

 

-          Auszug Abwägungsprotokoll

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Abwägungsprotokoll (96 KB)