Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 10.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift vom 15.03.2010  
A1-09/2010  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Bebauungsplan "Baugebiet Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde -Aufstellungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0189  
Ö 7  
Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 5, Flurstück 6, Kanalstraße 27 Errichtung eines Gewerbegebäudes für den Antikhandel "Emma Emmelie"  
Enthält Anlagen
BV-HA/2010-0092  
Ö 8  
"Errichtung eines Ehrengrabes"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0191  
Ö 9  
Straßenausbau in der Siedlung "Ost" OT Stolzenhagen, 1. BA
BV-GV/2010-0195  
Ö 10  
2. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss  
BV-GV/2010-0197  
Ö 11  
Beleuchtungsanlage für den Ausbau der B 109 in der OD (Orstdurchfahrt) Zerpenschleuse, OT Zerpenschleuse
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0198  
Ö 12  
Werbekonzept der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-GV/2010-0019  
Ö 13  
3. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0200  
Ö 14  
Geh- und Radwegbau einschließlich Straßenbeleuchtung für den Ausbau der L29 / L31 OD (Ortsdurchfahrt) Lanke , S-Kurve nach Biesenthal, OT Lanke  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0201  
Ö 15  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/93 "In den Gründen" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0202  
Ö 16  
2. Änderung des Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III" Einleitungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0204  
Ö 17  
Sachstand zum Verfahren zwecks Erhalt des Status als staatlich anerkannter Erholungsort  
MV-GV/2010-0020  
Ö 18  
Straßenausbau der Straße "An der Sporthalle", OT Wandlitz  
BV-GV/2010-0203  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·        Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.

·        Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.

·        Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.

·        Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·        Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.

·        Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten betragen ca. 100 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.
   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·        Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.

·        Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.

·        Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.

·        Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·        Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.

·        Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten betragen ca. 100 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    04.05.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·        Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.

·        Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.

·        Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.

·        Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·        Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.

·        Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten betragen ca. 100 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            4

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    10.05.2010 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.

·         Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.

·         Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten betragen ca. 100 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            10

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    20.05.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·        Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.

·        Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.

·        Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.

·        Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·        Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.

·        Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten betragen ca. 100 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            23

Ablehnung:            .

Enthaltung:            1 (Herr Hintze)

Ö 19  
Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. hier: Bestellung eines Vertreters in den Vorstand  
BV-GV/2010-0206  
Ö 20  
Bauvorhaben Straßenbau "Akazienstraße" im OT Basdorf
BV-Ob/2009-0029-1  
Ö 21  
Jahreslagebild 2009 der Polizei des Landes Brandenburg für die Gemeinde Wandlitz  
MV-GV/2010-0021  
Ö 22  
Zügigkeit der Grundschulen der Gemeinde Wandlitz für das Schuljahr 2010/2011 und 2011/12  
BV-GV/2010-0209  
Ö 23  
Zuschüsse an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung  
BV-HA/2010-0103  
Ö 24  
Grundsatzbeschluss zu Bürgerphotovoltaikanlagen hier: Bereitsstellung kommunaler Dachflächen  
BV-GV/2010-0211  
N 25     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 15.03.2010    
N 26     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 27     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1993   BV-HA/2010-0090  
N 28     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2010-0196  
N 29     Verkauf Erbbaurecht Gemarkung Basdorf, Flur 6, Flurstück 835   BV-HA/2010-0095  
N 30     Vergabe Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 255 in Erbbaurecht   BV-HA/2010-0096  
N 31     Grundstücksvergabe in Erbbaurecht Gemarkung Schönwalde, Flur 14, Flurstücke 325 und 326   BV-HA/2010-0097  
N 32     Zustimmung zur Grundschuldbestellung   BV-HA/2010-0098  
N 33     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2010-0207  
N 34     Antrag auf Stundung von Vergnügungssteuer   BV-HA/2010-0101  
N 35     Grundstücksvergabe Gemarkung Klosterfelde, Flur 4, Flurstück 371 in Erbbaurecht   BV-HA/2010-0102  
N 36     Aufhebungsvertrag mit einem Mieter des MFH Prenzlauer Ch. 159   BV-GV/2010-0214