Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf
Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden
Eckpunkten vorzunehmen:
·Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer
Breite von 4,75 m.
·Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und
Rohrrigolen.
·Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit
einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.
·Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
·Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in
Betonsteinpflaster.
·Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten
betragen ca. 100 T€. Gemäß der
Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer
Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1
m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.
19.04.2010 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf
Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden
Eckpunkten vorzunehmen:
·Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer
Breite von 4,75 m.
·Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und
Rohrrigolen.
·Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit
einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.
·Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
·Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in
Betonsteinpflaster.
·Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten
betragen ca. 100 T€. Gemäß der
Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer
Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1
m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
04.05.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf
Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden
Eckpunkten vorzunehmen:
·Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer
Breite von 4,75 m.
·Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und
Rohrrigolen.
·Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit
einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.
·Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
·Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in
Betonsteinpflaster.
·Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten
betragen ca. 100 T€. Gemäß der
Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer
Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1
m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4
Ablehnung:.
Enthaltung:.
10.05.2010 - A1 Hauptausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
Den Ausbau der Straße „An der
Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit
folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
·Ausbau der
Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.
·Abführung
des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.
·Herstellung
eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich
0,50 m Sicherheitsstreifen.
·Herstellung
der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
·Herstellen
von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.
·Errichtung
einer Beleuchtungsanlage.
Der Straßenausbau ist im Übrigen
nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung
und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt.
Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten
betragen ca. 100 T€. Gemäß der
Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz
beträgt 1,90 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
Die voraussichtliche Höhe des
Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.
Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“
auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden
Eckpunkten vorzunehmen:
·Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer
Breite von 4,75 m.
·Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und
Rohrrigolen.
·Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit
einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.
·Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
·Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in
Betonsteinpflaster.
·Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten
betragen ca. 100 T€. Gemäß der
Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt
1,90 €/m² anrechenbarer
Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
Die voraussichtliche Höhe des
Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.