Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord
III“ werden im Geltungsbereich der Flurstücke 862, 863, 864a (neu 2039],
hinsichtlich der Grundflächenzahl (von 0,3 auf 0,5) und der Geschossflächenzahl ( auf 1,2)
sowie der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auf 3 geändert. Planungsziel ist die Schaffung von
Baurecht für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Apotheke,
Arztpraxen und Wohnungen 2. Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung gebilligt. 3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und
es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen. 4. Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu
setzen. 5. Dieser Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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