Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III" Einleitungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2010-0204 2. Änderung des Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III"
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden im Geltungsbereich der Flurstücke 862, 863, 864a (neu 2039],  hinsichtlich der Grundflächenzahl (von 0,3 auf 0,5) und  der Geschossflächenzahl ( auf 1,2) sowie der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auf 3 geändert.  Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Apotheke, Arztpraxen und Wohnungen

2. Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            10

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .