Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2009-0029-1  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Straßenbau "Akazienstraße" im OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:Turner, FranzBezüglich:
BV-Ob/2009-0029
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.04.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
04.05.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
10.05.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung

Das Ingenieurbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung der Planungsleistungen in der Leistungsphase 2 (Vorp
Begründung / Erläuterung

Das Ingenieurbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung der Planungsleistungen in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Straßenausbau der Akazienstraße im OT Basdorf  beauftragt. Der geplante Ausbau soll von der Prenzlauer Straße bis zur Bahnstraße erfolgen.

Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) handelt es sich bei der Akazienstraße um eine Wohnstraße.

 

Mit der Beschlussvorlage BV-Ob/2009-0029 wurden bereits 3 Varianten für den Ausbau vorgeschlagen:

1.      Fahrbahn mit einer Ausbaubreite von 6,00 m mit einseitigem Parken

2.      Fahrbahn in einer Breite von 4,75 m mit Parktaschen und separatem Gehweg

3.      Fahrbahn in einer Ausbaubreite von 4,75 m als Mischverkehrsfläche

 

Im Zuge der Beratungen zu diesen Vorschlägen wurde herausgearbeitet, dass speziell zur Berücksichtigung der Ansprüche aus der Nutzung durch die Anwohner einerseits und durch parkende Fahrzeuge von Nichtanwohnern andererseits zwei weitere Varianten untersucht werden sollen. Diese sind im Erläuterungsbericht beschrieben und kostenmäßig ausgewiesen.

 

Variante 1:

Diese sieht die Herstellung einer 4,75 m breiten Asphaltstraße mit Parktaschen vor. Die Straßenbreite ermöglicht die Nutzung für die Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge auch bei Gegenverkehr. Die Abgrenzung zur Asphaltdecke erfolgt mittels Hochbord.

Die Auffahrten zu den Grundstücken werden vorzugsweise aus Betonverbundpflaster in der Farbe grau hergestellt. Der südliche Seitenraum wird für die Versickerung über Mulden genutzt, jedoch werden auf Grund der Größe der versiegelten Flächen zusätzliche Rigolen unter den Mulden angeordnet. Der nördliche Seitenraum erhält die Masten für die Straßenbeleuchtung. Hier werden auch die Stellflächen des öffentlichen Parkens angeordnet. Die Gesamtkosten betragen 123.386,03 €. Zur Verkehrsführung wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung und des Parkverbotes außerhalb der Parktaschen vorgeschlagen.

 

Variante 2:

Herstellung einer 3,50 m breiten Straße in Betonverbundpflasterbauweise mit Parktaschen sowie einem separatem 2,00 m breitem Gehweg. Die Einfassung der Fahrbahn erfolgt mit Hochborden.

Es ist eine Einbahnstraßenregelung vorgesehen.

Die Auffahrten zu den Grundstücken werden in Betonverbundpflaster ausgeführt, auch hier in der Farbe grau.

Der südliche Seitenraum wird ebenfalls für die großflächige Versickerung über Mulden genutzt. Der nördliche Seitenraum erhält auch hier die Masten für die Straßenbeleuchtung. Ebenso werden die Stellflächen des öffentlichen Parkens und der Gehweg hier angeordnet. Die Gesamtkosten betragen 139.535,97 €. Zur Verkehrsführung wird neben der Einbahnstraßenregelung die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung und des Parkverbotes außerhalb der Parktaschen vorgeschlagen.

 

Zum Vergleich der Varianten bleibt folgendes festzustellen:

 

Während für die Lösung nach Variante 2

- die sichere Fußgängerführung auf dem gesonderten Gehweg,

- der geringere Aufwand zur Durchsetzung des Parkverbotes sprechen,

wird mit der Lösung nach Variante 1

- eine bessere Erreichbarkeit der Grundstücke aus allen Richtungen,

- eine flüssige Verkehrsführung (die Fahrbahnbreite ermöglicht das Vorbeifahren an stehenden

 Entsorgungsfahrzeugen - z.B. Müll, Post),

- bei kostengünstiger Realisierung erzielt.

 

Der bei Variante 2 enthaltene Gehweg ermöglicht naturgemäß zwar eine sichere Fußgängerführung. Jedoch ist unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens (ein Spitzenwert von 150 Kfz/h wird bei weitem nicht erreicht) die Erforderlichkeit einer gesonderten Fußgängerführung nicht gegeben. Zudem wird mit der Reduzierung der Geschwindigkeit auch der Sicherheit für den Fußgängerverkehr Rechnung getragen.

 

Seitens des Bauamtes wird die weitere Planung nach der Variante 1 vorgeschlagen.

 

Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von ca. 96.000,00 € ergeben sich Straßenausbaubeiträge von 2,99 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

Der voraussichtliche Kostenersatz für die Grundstückszufahrten beträgt ca. 55,00 bis 60,00 €/m² Zufahrtsfläche.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            Ja

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme für Straßenbau, Zufahrten, Parkflächen, Beleuchtung

125.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 72.800,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen Straßenbelag o. Aufl. ARAP

Straßenbeleuchtung o. Aufl. ARAP

 

30

20

 

2.007,67

  785,25

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo: Straßenbelag

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo: Straßenbeleuchtung

30

20

1.304,99

  492,86

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2009

 

 

 12.000,00

 

2010

54100.096102

54100.01.006

100.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Vorplanung zu und beschließt den Fahrbahnausbau  inklusive der Errichtung von Parkfläche, Grundstücksauffahrten, eines Versickerungssystems aus Mulden einseitig der Straße und die Errichtung einer Straßenbeleuchtungseinrichtung gemäß Variante 1.weiter zu planen.

 

 

Die Planungsunterlagen werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Anlagen:

Anlagen: