Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Ingenieurbüro HVB
Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung der Planungsleistungen in
der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Straßenausbau der Akazienstraße im OT
Basdorf beauftragt. Der geplante
Ausbau soll von der Prenzlauer Straße bis zur Bahnstraße erfolgen. Nach den Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) handelt es sich bei der Akazienstraße um
eine Wohnstraße. Mit der Beschlussvorlage
BV-Ob/2009-0029 wurden bereits 3 Varianten für den Ausbau vorgeschlagen: 1.
Fahrbahn
mit einer Ausbaubreite von 6,00 m mit einseitigem Parken 2.
Fahrbahn
in einer Breite von 4,75 m mit Parktaschen und separatem Gehweg 3.
Fahrbahn
in einer Ausbaubreite von 4,75 m als Mischverkehrsfläche Im Zuge der Beratungen
zu diesen Vorschlägen wurde herausgearbeitet, dass speziell zur
Berücksichtigung der Ansprüche aus der Nutzung durch die Anwohner einerseits
und durch parkende Fahrzeuge von Nichtanwohnern andererseits zwei weitere
Varianten untersucht werden sollen. Diese sind im Erläuterungsbericht
beschrieben und kostenmäßig ausgewiesen. Variante 1: Diese sieht die Herstellung
einer 4,75 m breiten Asphaltstraße mit Parktaschen vor. Die Straßenbreite
ermöglicht die Nutzung für die Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge auch bei
Gegenverkehr. Die Abgrenzung zur Asphaltdecke erfolgt mittels Hochbord. Die Auffahrten zu den
Grundstücken werden vorzugsweise aus Betonverbundpflaster in der Farbe grau
hergestellt. Der südliche Seitenraum wird für die Versickerung über Mulden
genutzt, jedoch werden auf Grund der Größe der versiegelten Flächen zusätzliche
Rigolen unter den Mulden angeordnet. Der nördliche Seitenraum erhält die Masten
für die Straßenbeleuchtung. Hier werden auch die Stellflächen des öffentlichen
Parkens angeordnet. Die Gesamtkosten betragen 123.386,03 €. Zur Verkehrsführung
wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung und des Parkverbotes
außerhalb der Parktaschen vorgeschlagen. Variante 2: Herstellung einer 3,50 m
breiten Straße in Betonverbundpflasterbauweise mit Parktaschen sowie einem
separatem 2,00 m breitem Gehweg. Die Einfassung der Fahrbahn erfolgt mit Hochborden.
Es ist eine
Einbahnstraßenregelung vorgesehen. Die Auffahrten zu den
Grundstücken werden in Betonverbundpflaster ausgeführt, auch hier in der Farbe
grau. Der südliche Seitenraum
wird ebenfalls für die großflächige Versickerung über Mulden genutzt. Der
nördliche Seitenraum erhält auch hier die Masten für die Straßenbeleuchtung.
Ebenso werden die Stellflächen des öffentlichen Parkens und der Gehweg hier
angeordnet. Die Gesamtkosten betragen 139.535,97 €. Zur Verkehrsführung wird
neben der Einbahnstraßenregelung die Anordnung einer
Geschwindigkeitsreduzierung und des Parkverbotes außerhalb der Parktaschen
vorgeschlagen. Zum Vergleich der
Varianten bleibt folgendes festzustellen: Während für die Lösung
nach Variante 2 - die sichere
Fußgängerführung auf dem gesonderten Gehweg, - der geringere Aufwand
zur Durchsetzung des Parkverbotes sprechen, wird mit der Lösung nach
Variante 1 - eine bessere
Erreichbarkeit der Grundstücke aus allen Richtungen, - eine flüssige
Verkehrsführung (die Fahrbahnbreite ermöglicht das Vorbeifahren an stehenden Entsorgungsfahrzeugen - z.B. Müll,
Post), - bei kostengünstiger
Realisierung erzielt. Der bei Variante 2
enthaltene Gehweg ermöglicht naturgemäß zwar eine sichere Fußgängerführung.
Jedoch ist unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens (ein
Spitzenwert von 150 Kfz/h wird bei weitem nicht erreicht) die Erforderlichkeit
einer gesonderten Fußgängerführung nicht gegeben. Zudem wird mit der
Reduzierung der Geschwindigkeit auch der Sicherheit für den Fußgängerverkehr
Rechnung getragen. Seitens des Bauamtes
wird die weitere Planung nach der Variante 1 vorgeschlagen. Bezogen auf den aktuell
geschätzten Gesamtumfang von ca. 96.000,00 € ergeben sich Straßenausbaubeiträge
von 2,99 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Der voraussichtliche
Kostenersatz für die Grundstückszufahrten beträgt ca. 55,00 bis 60,00 €/m²
Zufahrtsfläche. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung,
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz
(BbgStrG) Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Finanzielle Auswirkungen: Ja o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht
Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung
stimmt der Vorplanung zu und beschließt den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von
Parkfläche, Grundstücksauffahrten, eines Versickerungssystems aus Mulden
einseitig der Straße und die Errichtung einer Straßenbeleuchtungseinrichtung
gemäß Variante 1.weiter zu planen. Die Planungsunterlagen
werden zur Sitzung vorgelegt. Anlagen: |
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